Informationen zur Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Informationen zur Briefwahl

Die Wahlteilnahme an der Europawahl und den Kommunalwahlen per Briefwahl ist in der Verbandsgemeinde Rheinauen vorraussichtlich ab dem 13.05.2024 möglich.

Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen im Briefwahlbüro in Waldsee, sowie in den Briefwahlbüros Altrip und Neuhofen mündlich oder schriftlich beantragen. Dafür eignet sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular. Der Antrag ist unterschrieben an die Verbandsgemeindeverwaltung zu übersenden oder in den Briefwahlbüros abzugeben, bzw. kann in allen Rathäusern (Altrip, Neuhofen, Otterstadt und Waldsee) im Briefkasten eingeworfen werden. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos der Antrag gestellt werden. Dies kann auch per E-Mail (briefwahl@vg-rheinauen.de) oder durch mündliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung - allerdings nicht telefonisch - erfolgen. In allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Online-Wahlscheinbeantragung (bis Mittwoch, 05.06.2024, 12 Uhr):

Zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

Für die Beantragung der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten keine Gründe, die sie an einer Stimmabgabe im Wahllokal hindern, angeben.

Der Wahlberechtigte kann eine dritte Person beauftragen, für ihn einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die beauftragte Person muss ihre Bevollmächtigung allerdings schriftlich nachweisen.

Hat die Verwaltung die Erteilung des Wahlscheins genehmigt, ergeben sich für den Wahlberechtigten unterschiedliche Möglichkeiten, sein Wahlrecht auszuüben. Er kann die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt seiner Verbandsgemeindeverwaltung abholen und gleich dort wählen. Er kann sich die Briefwahlunterlagen aber auch zusenden lassen und von zuhause aus wählen.

Der Wahlberechtigte kann eine Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Auch dies muss mittels einer schriftlichen Vollmacht gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Die beauftragte Person darf nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Verwaltung versichern.

Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl -das ist Freitag, der 07. Juni 2024- 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht  oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen so frühzeitig beantragt werden, dass der von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, spätestens am Tage der Wahl bis 16 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.

Hinweis:
Wenn für die Hauptwahl am 09.06.2024 Briefwahl beantragt wird, werden für evtl. Stichwahlen am 23.06.2024 automatisch Briefwahlunterlagen zugestellt.

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