Bürgerentscheid "Lebensmitteleinzelhandel"
Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheides
am 21.10.2018 in Neuhofen
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 das Ergebnis des Bürgerentscheides am 21.10.2018 in Neuhofen als Abstimmungsausschuss wie folgt festgestellt:
I.
Zum Bürgerentscheid waren 5.933 Personen stimmberechtigt; davon haben 3.682 Personen abgestimmt.
Die Abstimmungsbeteiligung betrug 62,1 %
II.
Die Stimmabgabe von 3.674 Abstimmenden war gültig, 8 Abstimmenden ungültig.
III.
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefabstimmung ergab folgendes Gesamtergebnis:
A | Stimmberechtigte | 5.933 |
B | abgegebene Stimmen insgesamt | 3.682 |
C | Ungültige Stimmen | 8 |
D | Gültige Stimmen | 3.674 |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf
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| Stimmen | % |
D 1 | Ja-Stimmen | 2.590 | 70,5 |
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D 2 | Nein-Stimmen | 1.084 | 29,5 |
Der Wahlausschuss als Abstimmungsausschuss stellte fest, dass die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit JA beantwortet wurde und im Falle einer Mehrheit der Ja-Stimmen diese Mehrheit mindestens 15% der Stimmberechtigten (5.933 Stimmberechtigte; 15%=890) entspricht.
Der Wahlausschuss als Abstimmungsausschuss stellt damit fest:
Die Frage ist mit der erforderlichen Mehrheit und dem erforderlichen Quorum im Sinne des Bürgerbegehrens entschieden.
⊗ Ja ο Nein
Neuhofen, den 23.10.2018
gez.
Marohn
Ortsbürgermeister und Abstimmungsleiter
Zusammenstellung des Ergebnisses nach Stimmbezirken
