HH-Entwurf OG Otterstadt

Haushaltsentwurf der OG Otterstadt 2024

Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Otterstadt können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung (24.11.2023 bis 08.12.2023) bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, z. Hd. Frau Buschlinger, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, schriftlich einreichen (§ 97 Abs. 1 Gemeindeordnung) oder auch während der üblichen Öffnungszeiten persönlich abgeben. Vorschläge können auch auf elektronischem Wege unter haushalt@vg-rheinauen.de eingereicht werden.

Der Ortsgemeinderat Otterstadt wird vor seinen Beschluss über die Haushaltsatzung die fristgemäß eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Selbstverständlich können Sie den Haushalt auch in gedruckter Form in unserem Dienstgebäude Ludwigsstraße 99, 67165 Waldsee einsehen (Zimmer 2.13, bitte Termin vereinbaren).