Kommunale Betriebe

Kommunale Betriebe

Die Verbandsgemeinde Rheinauen führt die Verbandsgemeindewerke -Abwasserbeseitigung- als Eigenbetrieb, entsprechend der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das Verbandsgemeindewerk -Abwasserbeseitigung- hat die Abwasserbeseitigung für Schmutz- und Niederschlagswasser in allen vier Ortsgemeinden sicherzustellen. Die Verbandsgemeindewerke zählen zum Geschäftsbereich des Bürgermeisters.

Für den Eigenbetrieb wurde gemäß § 24 und § 85 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) eine Betriebssatzung erlassen. Diese Satzung regelt Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebes, Name des Eigenbetriebes, das Stammkapital, die Zuständigkeit des Werkausschusses, die Zuständigkeit der Werkleitung, etc.