Entfernung von Wespennestern - keine Zuständigkeit der Feuerwehr
Die
Verwaltung weist aufgrund der sommerlichen Witterung darauf hin, dass die
Entfernung von Wespennestern nicht in den Zuständigkeitsbereich der
Freiwilligen Feuerwehr fällt.
Sofern Wespennester festgestellt werden und von
diesen störende Einwirkungen ausgehen, können diese durch fachkundige
Schädlingsbekämpfer entfernt werden.