Rückstau von Abwässern - so schützen Sie sich vor Schäden
Bei
extremen Regenfällen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr
vollständig aufnehmen.
Der Grund dafür ist die Tatsache, dass öffentliche
Abwasserkanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden können
und müssen, dass jedes Niederschlagsereignis einwandfrei abgeleitet werden kann.
Grundlage für die Bemessung der Kanaldimensionen ist daher ein sogenannter
Bemessungsniederschlag. Dieser kann jedoch immer wieder durch einzelne extreme
Niederschlagsereignisse übertroffen werden.
In unserer allgemeinen
Entwässerungssatzungen ist daher festgelegt, dass sich jeder Anschlussnehmer
selbst gegen Rückstau zu schützen hat. Dabei gilt die in der Satzung
festgesetzte Rückstauebene, die mit der Straßenoberflächenkante identisch
ist.
Im Fall eines Rückstaus steigt der Abwasserspiegel in den
Kanalstrecken und Revisionsschächten bis zur Rückstauebene und drückt in die
Hausanschlusskanäle – über Entwässerungsleitungen werden tieferliegende
Gebäudebereiche (meist Kellerräume) „geflutet“.
Alle Ablaufstellen, die
unterhalb dieser Rückstauebene liegen, müssen gesichert werden, um einen Schaden
durch das im Rückstaufall durch diese Ablaufstellen eindringende Wasser zu
vermeiden.
Vor allem Boden und Wände der Kellerräume werden im Rückstaufall
durch das eindringende Wasser beschädigt. Aber auch Einrichtungsgegenstände, die
sich in den unter der Rückstauebene liegenden Räumen befinden werden im
Schadenfall in Mitleidenschaft gezogen.
Auch wenn es bisher in Ihrem
Gebäude noch nie zu einem Rückstau kam, können Sie nicht darauf vertrauen, dass
ein Rückstau für immer auszuschließen ist. So kann zum Beispiel auch durch
größere Fremdkörper oder Rohrbruch ohne ein extremes Niederschlagsereignis ein
Rückstau eintreten.
Eine Rückstausicherung für Bodenabläufe und Abwasserleitungen im Keller
besteht nach DIN EN Normen aus zwei Komponenten:
Einem automatischer
Verschluss (zum Beispiel Klappe oder Ballstau), der bei Gegenstrom aus der
Kanalisation automatisch schließt
und einem Notverschluss, der von Hand
geschlossen und im Notfall oder bei längerer Abwesenheit betätigt werden kann.
Diese Sicherung trägt den Namen “Rückstaudoppelverschluss”.
Es besteht
auch die Möglichkeit, einzelne Siphons zum Beispiel an Waschbecken im Keller mit
entsprechenden Rückstaudoppelverschlüssen zu versehen. Bei der Auswahl eines
Rückstauverschlusses ist darauf zu achten, dass der für den jeweiligen
Einsatzzweck vorgeschriebene Verschluss verwendet wird. So werden in der DIN EN
Norm 13564 und Restnorm DIN 1986-100 die Anforderungen an Rückstauverschlüsse
einerseits für fäkalienfreies und für fäkalienhaltiges Abwasser andererseits
geregelt.
Ein Rückstauverschluss funktioniert nur für Abwasserläufe, auf die
Sie vorübergehend verzichten können und wenn ein freies Gefälle zur Kanalisation
besteht. Des weiteren muss nach der DIN-Norm der “Benutzerkreis” der Anlage
klein sein. Diese Lösung eignet sich also hauptsächlich für Einfamilienhäuser
mit wenigen Ablaufstellen im Keller.
Es muss außerdem gesichert sein,
dass Abwasser aus höherliegenden Geschossen abfließen kann.
Ein Fehler, der
oftmals im Zusammenhang mit Rückstauverschlüssen gemacht wird, ist die zentrale
Absicherung von innerhalb und außerhalb des Gebäudes liegenden Ablaufstellen
über einen einzelnen Rückstauverschluss. Im Fall eines Starkregens staut sich
das Regenwasser am außen liegenden Ablauf an und dringt zum Beispiel durch die
Kellertüre in das Gebäude ein. Da das Wasser im Keller durch die geschlossene
Rückstausicherung nicht abfließen kann, richtet es hier großen Schaden
an.
Rückstauverschlüsse sind nach DIN EN 13564 zwei Mal jährlich zu
warten und zu reinigen und monatlich auf ihre Betriebsbereitschaft zu
überprüfen.
Falls oben genannte Bedingungen nicht erfüllt werden
können, sollte zum sicheren Schutz vor Rückstauschäden eine Hebeanlage
installiert werden. Eine Abwasserhebeanlage hebt das Abwasser über die
Rückstauebene an und führt es der Kanalisation zu. Durch dieses Anheben über die
Rückstauebene wird nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren ein Eindringen
von Wasser aus dem Kanal in die unterhalb der Ebene liegenden Räume dauerhaft
und sicher vermieden.
Somit wird durch eine Hebeanlage ein größerer Schutz
gegen Rückstau erzielt und ist in vielen Fällen die sicherste Variante, um einen
Rückstauschaden zu vermeiden.
Auch bei einer Hebeanlage ist der
Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass die Funktionstüchtigkeit dieser
Anlagen durch regelmäßige Wartung und eine monatliche Prüfung der Anlage
gewährleistet ist.
Die Wartungsintervalle für Hebeanlagen sind in der DIN EN
13564 geregelt. Darin wird eine monatliche Funktionsprüfung gefordert. Des
weiteren sollen bezüglich der Gebäudenutzung folgende Wartungsintervalle
eingehalten werden:
- Gewerbebetrieb: vierteljährlich
- Mehrfamilienhaus: halbjährlich
- Einfamilienhaus: jährlich
Sprechen Sie mit einem
Fachhandwerksbetrieb über die Schutzmöglichkeiten vor Rückstauschäden. Er kann
Ihnen qualifizierte Auskunft darüber geben, welche Rückstauschutzvorrichtung
Ihrem Gebäude den optimalen Schutz bietet.