In Wäldern, Ortsrandbereichen, auf Feldern und
Naherholungsgebieten finden sich immer wieder vermehrt Tierfreunde ein, die
Enten, Schwäne, Rehe, Vögel & Co. großzügig mit Futter versorgen.
Diese gut gemeinte Tat ist meist überhaupt nicht
notwendig, ist sogar schädlich für die Tiere.
Bei Singvögeln ist Zusatzfutter (z.B. Maisknödel) im
Winter durchaus willkommen. Bei allen anderen wildlebenden Tieren ist eine
Fütterung grundsätzlich nicht notwendig. Das Landesjagdrecht Rheinland-Pfalz
spricht sogar von klaren Fütterungsverboten.
Nach der Gefahrenabwehrverordnung der VG Rheinauen ist
ferner auch verboten, im Bereich der Naherholungsgebiete und an anderen durch
Eutrophierung (Überdüngung) gefährdeten Gewässern wildlebende Tiere zu füttern.
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu
5.000 € geahndet werden.
Ein weiteres Problem stellt leider dar, dass Hundehalter
nicht unterscheiden können ob das Futter für Wildtiere ausgelegt wurde oder ob
es sich sogar um Giftköder handeln könnte.
Bei frei lebenden Katzen verhält es sich ähnlich. Das
regelmäßige Anfüttern von Katzen stellt sogar eine Haltereigenschaft dar. Somit
können diese Personen z.B. für entstehende Behandlungskosten herangezogen
werden.
Eine weitere negative Begleiterscheinung beim Auslegen
von diversem Futter ist das Anlocken von Schadnagern.
Seit dem der Frühling eingesetzt hat, ist daher jegliche
Futterspende für die Tiere nicht mehr notwendig, teilweise sogar schädlich und
hat mit Tierliebe daher nichts mehr zu tun.
Die Ordnungsverwaltung