Die Verwaltung weist darauf hin, dass,
sofern die Gewässer im Gebiet der Verbandsgemeinde Rheinauen in diesem Winter
zufrieren, folgende Verhaltensregeln zu beachten sind:
1. Die Gewässer und die dazugehörigen Anlagen sind kein
Wintersportgelände.
2. Die Tragfähigkeit der Eisschicht wird nicht überprüft.
3. Die Wasservögel halten immer wieder gewisse Stellen im Eis
frei, damit sind Gefahren verbunden.
4. Die Wassertiefe beträgt bis zu 30 Meter.
5. Gem. § 2 Abs. 5
der Gefahrenabwehrverordnung der VG- Rheinauen dürfen Eisflächen auf Gewässern
in öffentlichen Anlagen nur nach Freigabe für die Öffentlichkeit an den
kenntlich gemachten Stellen betreten
werden.
Die
Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Befolgung dieser
Verhaltensregeln.