Für die Bestellung der Felder und die Einholung der Ernten
sind auf den Wirtschaftswegen zum Teil sehr große landwirtschaftliche Fahrzeuge
unterwegs. Viele dieser Wege sind gut ausgebaut und entlang der Straßen auch
als kombinierte Rad- und Wirtschaftswege ausgewiesen. Bei gutem Wetter sind auf
diesen Wegen oft auch viele Radfahrer und Fußgänger unterwegs, so dass es
häufig zu Gegenverkehr und notwendigen Ausweichmanövern kommt. Wegen der
befestigten Breite dieser Wege von meist nur 3 m ist hier eine besondere
gegenseitige Rücksichtnahme unabdingbar.
Radfahrer und
Fußgänger sollten sich hier den großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die zur
Verrichtung ihrer Arbeit unterwegs sind oder die nicht ohne weiteres in die
angrenzenden Grundstücke zum Ausweichen fahren können, nicht in den Weg stellen
oder, wie der Verwaltung immer wieder gemeldet wird, sogar bewusst ein
Vorbeifahren behindern. Auch der landwirtschaftliche Verkehr muss
selbstverständlich Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer auf den Wegen
und Rad- und Wirtschaftswegen nehmen.
Dazu gehört auch,
dass die Landwirte die befestigten Wege auch möglichst sauber halten oder
ggfls. starke Verschmutzungen unmittelbar beseitigen. Auch sollte mit den heutigen
landwirtschaftlichen Fahrzeugen es auch möglich sein, dass Wendemanöver beim
Pflügen, Säen usw. nicht auf den befestigten Wirtschaftswegen sondern auf den
Äckern vorgenommen werden, weil dadurch dann auch größere Verschmutzungen
vermieden werden. Die meisten Landwirte machen das auch heute schon so, alle
anderen werden gebeten, sich künftig auch so zu verhalten.
Auch bittet die
Verwaltung darum, dass die Feldbearbeitung nicht bis hart an den betonierten
asphaltierten Weg vorgenommen wird. In der Regel gehört noch ein Bankett von 50
cm zur Wegfläche!
Die Verwaltung
appelliert deshalb, ohne Partei für einzelne zu nehmen, an alle
Verkehrsteilnehmer auf den Feld-, Rad- und Wirtschaftswegen größtmögliche
gegenseitige Rücksichtnahme zu üben, da dann eine reibungslose Nutzung der Wege
doch ohne weiteres möglich ist.