Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt und Gratulation durch Bürgermeister|Ortsbürgermeister
Wenn Sie Ihren Geburtstag oder Ihr Ehejubiläum im Amtsblatt bekannt gemacht
haben möchten, ist es erforderlich dies ca. 4 Wochen vor dem Geburtstag oder dem
Ehejubiläum der Amtsblattredaktion mitzuteilen.
Ihre Mitteilung richten
Sie bitte an: Frau Firlus, Tel. 0 62 36/39 99 - 21 (Ortsgemeinde
Altrip). Frau Hopf, Tel. 0 62 36/41 91 - 33 (Ortsgemeinde Neuhofen). Frau
Strebel, Tel.: 0 62 36/41 82 - 112 (Ortsgemeinden Waldsee und
Otterstadt).
Auf Wunsch können folgende Alters- und Ehejubiläen
veröffentlicht werden: Der 80., 85., 90., 95., und ab dem 100.
Geburtstag jeder folgende Geburtstag, sowie das 50. und jedes folgende
Ehejubiläum.
Die Gratulation durch die Ortsbürgermeister,
bzw. deren Vertreter erfolgt nach vorheriger Abstimmung.
Die
Gratulation durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde bzw. dessen Vertreter
erfolgt ebenfalls nach vorheriger Abstimmung zum 90., 95. und ab dem 100.
Geburtstag mit jedem folgenden Geburtstag.
Die Ortsgemeinde bzw. die
Verbandsgemeindeverwaltung wird sich wegen der persönlichen Gratulation mit
Ihnen in Verbindung setzen.
Sofern Sie eine Übermittlungssperre im
Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) eingerichtet haben, dürfen Ihre Daten nicht an
die Ortsgemeinden weitergegeben werden. Ist eine Gratulation dennoch gewünscht,
teilen Sie dies der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung
bitte mit.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
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