Bebauungsplan „Neue Sporthalle“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung
der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
zum Bebauungsplan „Neue Sporthalle“ der Ortsgemeinde Neuhofen
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neuhofen hat in seiner Sitzung vom 03.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neue Sporthalle“ gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 21.11.2024. In seiner Sitzung vom 08.09.2026 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neuhofen den Entwurf des Bebauungsplans „Neue Sporthalle“ nebst Umweltbericht und Fachgutachten gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung / Verfahrensart
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Dreifeld-Sporthalle sowie der notwendigerweise zu errichtenden Nebenanlagen, geschaffen. Dadurch sollen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um den schulischen Sportunterricht sicherzustellen, die örtlichen Vereine zu unterstützen und zusätzliche Angebote im Bereich Freizeit, Gesundheit und Integration zu ermöglichen. Durch die räumliche Nähe zur bestehenden Sportinfrastruktur können funktionale und organisatorische Synergien genutzt werden – etwa gemeinsame Parkflächen, Wegeführungen oder die koordinierte Nutzung der Anlagen durch Vereine und Schulen. Diese Konzentration stärkt den Standort insgesamt als Sport- und Freizeitstandort und trägt zu einer effizienten Flächennutzung bei. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Sporthalle“ erfolgt im Regelverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB durchgeführt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortslage Neuhofen und südwestlich des „Badeweiher Neuhofen“, südlich der Woogstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs und die einbezogenen Flurstücke ergeben sich abschließend aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes gemäß § 9 Abs. 7 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,3 ha.
Dem Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Neuhofen an: 4511, 4512, 4513, 4514, 4515, 4516/1, 4516/2, 4516/3, 4482/3 sowie 4482 (teilweise).

Umweltrelevante Informationen
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Fachbeitrag gemäß § 2a BauGB (PCU PlanConsultUmwelt Partnerschaft, Saarbrücken, Stand 10.08.2026) mit Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich der Ergebnisse einer dreimaligen artenschutzrechtlichen Geländebegehung (Stufe 1); Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz; Entwässerungskonzept mit Wasserhaushaltsbilanzierung nach DWA-M 102-4/BWK-M 3-4 (infrateam GmbH, Saarbrücken, ProjektNr. AN 2522, Stand 25.06.2026); schalltechnische Untersuchung zum Sportanlagenlärm (FIRU GfI, 2026); die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung (dokumentiert in der Abwägungssynopse).
Öffentliche Auslegung des Entwurfs – Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und erhält Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern sowie Anregungen vorzubringen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Neue Sporthalle“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und vorliegender Fachgutachten kann in der Zeit vom
05.10.2026 bis einschließlich 04.11.2026
bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/bauen-wohnen/bauleitplaene-offenlage/ zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an bebauungsplan@vg-rheinauen.de vorgebracht werden. An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Ortsgemeinde Neuhofen, den 02.10.2026
gez. Ralf Marohn
Ortsbürgermeister

