Förderungen

Förderungen

Umweltförderrichtlinien

  • der Ortsgemeinde Otterstadt:
    PDF Downloads:              Richtlinie             Übersicht              Antrag
  • der Ortsgemeinde Waldsee:   
    PDF Downloads:              Richtlinie             Übersicht              Antrag

WICHTIGER HINWEIS
Die Förderrichtlinien der Ortsgemeinde Waldsee sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Maßnahmen werden erst ab diesem Zeitpunkt gefördert. Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates gilt dies auch für den Maßnahmenbeginn (= Auftragsbestätigung/Materialbestellung).


Um die Kosten und nötige Investitionen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen bieten Bund und Länder verschiedene Förderungen.

Wer kann diese Förderungen beantragen?

  • Kommunen
  • Unternehmen und Gewerbe
  • Vereine und Verbände
  • Privat Haushalte

Was wird gefördert?

  • Investition in nachhaltige Energieversorgung
  • Investitionen in energetische Gebäudesanierung
  • Investitionen in die klimafreundliche Mobilität
  • Investitionen in Hitze- und Dürrevorsorge
  • Sonstige Maßnahmen zur Klimawandelanpassung

Wo können diese Förderungen beantragt werden?

Bund:

  • BaFa – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – www.bafa.de
  • KfW – Kreditanstalt für Wideraufbau - www.kfw.de
  • ZUG – Zukunft – Umwelt –Gesellschaft gGmbH www.z-u-g.org

Land:

  • ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz www.isb.rlp.de

Wer fördert wen?

 

BaFa

KfW

ZUG

ISB

Kommunen

x

x

x

x

Unternehmen und Gewerbe

x

x

 

x

Vereine

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x

 

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Privat Haushalte

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Schon gewusst?

Auch für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften bei Windenergie an Land kann gefördert werden: BAFA - Energie - Förderwegweiser Energieeffizienz


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