Förderungen

Förderungen

Umweltförderrichtlinien

  • der Ortsgemeinde Otterstadt:
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  • der Ortsgemeinde Waldsee:   
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WICHTIGER HINWEIS
Die Förderrichtlinien der Ortsgemeinde Waldsee sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Maßnahmen werden erst ab diesem Zeitpunkt gefördert. Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates gilt dies auch für den Maßnahmenbeginn (= Auftragsbestätigung/Materialbestellung).


Um die Kosten und nötige Investitionen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen bieten Bund und Länder verschiedene Förderungen.

Wer kann diese Förderungen beantragen?

  • Kommunen
  • Unternehmen und Gewerbe
  • Vereine und Verbände
  • Privat Haushalte

Was wird gefördert?

  • Investition in nachhaltige Energieversorgung
  • Investitionen in energetische Gebäudesanierung
  • Investitionen in die klimafreundliche Mobilität
  • Investitionen in Hitze- und Dürrevorsorge
  • Sonstige Maßnahmen zur Klimawandelanpassung

Wo können diese Förderungen beantragt werden?

Bund:

  • BaFa – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – www.bafa.de
  • KfW – Kreditanstalt für Wideraufbau - www.kfw.de
  • ZUG – Zukunft – Umwelt –Gesellschaft gGmbH www.z-u-g.org

Land:

  • ISB - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz www.isb.rlp.de

Wer fördert wen?

 

BaFa

KfW

ZUG

ISB

Kommunen

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Unternehmen und Gewerbe

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Vereine

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Privat Haushalte

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Schon gewusst?

Auch für die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften bei Windenergie an Land kann gefördert werden: BAFA - Energie - Förderwegweiser Energieeffizienz