Bebauungsplan „Mitte C“ in der Ortsgemeinde Otterstadt
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Mitte C“ in der Ortsgemeinde Otterstadt
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Otterstadt hatte in seiner Sitzung am 10.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mitte C“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen und am 17.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Mitte C” umfasst eine Größe von 30.890 m² und liegt innerhalb der Ortslage. Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden kann.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Mitte C“ verfolgt die Ortsgemeinde Otterstadt das Ziel, eine städtebaulich verträgliche und behutsame Nachverdichtung zu regeln und einer unkontrollierten sowie unmaßstäblichen, baulichen Entwicklung, von Bauvolumen und Wohneinheiten entgegenzuwirken, die sich in der bisherigen Rechtslage nach § 34 BauGB ergeben könnten.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von rund 3,1 ha umfasst den nördlichen Ortskern von Otterstadt und wird im Norden von der Mannheimer Straße, im Osten von der Speyerer Straße sowie im Süden von der Ringstraße begrenzt. Im Westen wird das Plangebiet von sechs freistehenden Einfamilienhäuser eingerahmt.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes “Mitte C” umfasst die Flurstücke Nr. 245, 246, 247, 250, 250/1, 251/1, 251/2, 254, 255, 257, 258, 259, 260/1, 260/2, 260/3, 260/4, 260/5, 260/6, 261, 262, 263, 267, 268, 269, 271, 273, 275, 276, 276/2, 269/1, 279/2, 279/3, 282, 283, 285, 286, 286/2, 287, 288, 289, 291, 292, 294, 294/2, 294/3, 295, 296, 297/2, 297/3, 297/4, 299/2, 299/3, 301, 317/2, 2049/15, 2049/16, 2049/34 sowie teilweise das Flurstück Nr. 317/6 (Ringstraße).
Die genaue Lage und zeichnerischen Abgrenzungen des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mitte C“ (ohne Maßstab)
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mitte C“ mit Begründung, Umweltbelange und Vorprüfung des Einzelfalls sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom
17.08.2026 bis einschließlich 16.09.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/bauen-wohnen/bauleitplaene-offenlage/ und über das zentrale Internetportal des Landes unter www.georportal.rlp.de eingesehen werden. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.
Die Beteiligungsunterlagen liegen zudem bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Online-Einsichtnahme sowie der Einsichtnahme vor Ort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich zur Planung geäußert, diese erörtert und können Stellungnahmen abgeben werden. An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.
Die Äußerungen und Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bebauungsplan@vg-rheinauen.de können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Ortsgemeinde Otterstadt
gez. Theo Böhm
Ortsbürgermeister

