Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herrn Jonas Bernatz
- Frau Manuela BittelBürgerbüro Neuhofen
- Frau Tanja De LucaBürgerbüro Waldsee
- Frau Wiebke Diez LopezBürgerbüro Altrip
- Frau Claudia LangeBürgerbüro Waldsee
- Frau Nathalie SchlawjinskiBürgerbüro Otterstadt