Wildtiere schützen - Leinenpflicht in der Setz- und Brutzeit (1. März bis 15. Juni)
In der Setz- und Brutzeit bekommen viele Wildtierarten und Bodenbrüter (z.B. Hase, Reh, Feldlerche oder Rebhuhn) ihren Nachwuchs und reagieren deshalb besonders sensibel auf Störungen, v.a. auch durch freilaufende Hunde.
Als allgemeingültige rechtliche Grundlage wird auf § 39 BNatSchG verwiesen, das ein mutwilliges beunruhigen, verletzen, töten von wild lebenden Tieren oder ein beeinträchtigen, bzw. zerstören deren Lebensstätten verbietet. Lediglich in den Naturschutzgebieten (s. Plan) besteht eine ganzjährige Anleinpflicht, ergänzt durch das Verbot die Wege zu verlassen. Zudem verweist § 31 Landesjagdgesetz darauf, dass Hunde die Wildtiere jagen oder verletzen als wildernd gelten und damit abgeschossen werden können.
Insofern schützen Sie Wildtiere besondere in der Setz- und Brutzeit und führen Sie in diesem Zeitraum Ihren Hund an der kurzen Leine, denn auch eine über den Boden gezogene Leine kann unbeabsichtigt Bodenbrut gefährden.
Naturschutzgebiete in der Verbandsgemeinde:

Karte aus LANIS RLP


