Stellenausschreibung hauptamtliche/-r Bürgermeister/-in der Verbandsgemeinde Rheinauen

Stellenausschreibung

Bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, ist die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin / Bürgermeisters

nach Ablauf der ersten Amtszeit des Amtsinhabers zum 01.09.2027 neu auszuschreiben bzw. zu besetzen. Der derzeitige Amtsinhaber wird sich erneut um das Amt bewerben.

Die Verbandsgemeinde Rheinauen mit ca. 25.000 Einwohnern liegt zwischen den Städten Ludwigshafen und Speyer in zentraler Lage der Metropolregion Rhein-Neckar. Unsere vier Ortsgemeinden Altrip, Neuhofen, Otterstadt und Waldsee verfügen flächendeckend über ein sehr reges Vereinsleben und eine gut ausgebaute Infrastruktur. Der Hauptsitz der Verwaltung befindet sich im Rathaus in Waldsee. Weitere Informationen unter www.vg-rheinauen.de.

Die Bürgermeisterin/ Der Bürgermeister wird am Sonntag, 14. März 2027 von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Rheinauen für die Dauer von 8 Jahren direkt gewählt (Urwahl). Erhält keine Bewerberin /kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag den 04. April 2027 unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Rheinland-Pfalz. Danach wird das Amt in der ersten Amtszeit zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach 2 Amtsjahren möglich. Neben der Besoldung wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Wählbar zur/zum Bürgermeisterin/Bürgermeister ist, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat (§ 53 Abs. 3 GemO).

Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste und kontaktfreudige Persönlichkeit, die bereit ist, die Aufgaben der Verbandsgemeinde in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Gremien der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu bewältigen und die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich und bürgernah zu führen. Eine regionale Identität wird erwartet.

Die Frist zur Abgabe von formalen Wahlvorschlägen mit sämtlichen Anlagen endet gemäß § 16 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz spätestens am 25.01.2027 um 18:00 Uhr (Ausschlussfrist). 

Neben der beamtenrechtlich erforderlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Verbandgemeinde Rheinauen öffentlich bekannt macht.

Bei Abgabe der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Dieses Einverständnis kann auf eine oder mehrere politische Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften, Referenzen, Übersicht über den beruflichen Werdegang usw.) werden bis 01.10.26 erbeten an:

Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen
Wahlamt
Kennwort: BÜRGERMEISTERWAHL 2027
Ludwigstraße 99
67165 Waldsee

Bei Rückfragen steht der Büroleiter der Verbandsgemeinde Rheinauen, Herr Detlef Schneider, Tel.: 06236 4182-100, E-Mail: detlef.schneider@vg-rheinauen.de oder wahlen@vg-rheinauen.de gerne zur Verfügung.

Toni Krüger
1. Beigeordneter als Wahlleiter

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