Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Neuhofen
1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, am Standort des Fachbereichs 2, Rathaus Neuhofen, Rottstraße 1, 67141 Neuhofen, Zimmer 19, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-rheinauen.de zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Neuhofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen z. Hd. Frau Dattge, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, oder elektronisch an haushalt@vg-rheinauen.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Neuhofen, 15.06.2026
gez. Ralf Marohn
Ortsbürgermeister


