Bebauungsplan „Erweiterung Hotel Darstein“


Vollzug des Baugesetzbuches:
Ortsgemeinde Altrip, Bebauungsplan „Erweiterung Hotel Darstein“
Hier: Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs und erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 3a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung am 12.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Hotel Darstein“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Nachdem zwischenzeitlich eine frühzeitige Beteiligung und eine erste förmliche Beteiligung durchgeführt worden sind, hat der Ortsgemeinderat Altrip in seiner Sitzung am 12.05.2026 den angepassten Bebauungsplanentwurf angenommen und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie  der Behörden und Träger öffentlicher Belange § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Anlass der Planung ist die geplante Erweiterung des im Plangebiet ansässigen Hotels (Hotel Darstein). Hierzu sollen nördlich an das bestehende Gebäude angebaut und ostseits in Ergänzung des Hotels ein Neubau und Stellplatzflächen ergänzt werden können. Die zulässigen Nutzungen sollen um hotelaffine Zubehörnutzungen und Personalwohnungen erweitert werden. Zudem soll die Grünordnung um das Hotel festgelegt werden.

Geltungsbereich: 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 3,43 ha und die Flurstücke Nr. 1755/47, 1755/54, 1755/55, 1755/56, 1755/57, 1755/58, 1877/2, 1886, 1896/4 und in Teilen 1755/53. Darüber hinaus ist östlich des Plangebietes ein externer Ausgleich auf dem Flurstück Nr. 1870 geplant. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches und der externen Ausgleichsfläche ergibt sich aus den Übersichtsplänen. 

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Hotel Darstein“ (ohne Maßstab).

Abbildung: Abgrenzung der externen Ausgleichsfläche zum Bebauungsplanes „Erweiterung Hotel Darstein“ (ohne Maßstab).

Öffentlichkeitsbeteiligung: 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Hotel Darstein“ mit Begründung und städtebaulichem Konzept, dem Umweltbericht mit Fachbeitrag Artenschutz sowie Natura 2000-Vorprüfung und Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, dem Fachbeitrag Schall und dem Fachbeitrag Wasserhaushalt, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Bekanntmachung können in der Zeit vom 

01.06.2026 bis einschließlich 13.07.2026 

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter

https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/bauen-wohnen/bauleitplaene-offenlage/ 

und über das zentrale Internetportal des Landes unter www.geoportal.rlp.de 

und als andere leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Fachbereich 4 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen wird außerdem die in Bezug genommene DIN 45691: 2006-12 zur Einsicht bereitgehalten. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail übermittelt werden an bebauungsplan@vg-rheinauen.de, bei Bedarf können Sie aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, abgegeben werden. An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden. 

Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 

  • Umweltbericht vom März 2026: Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf alle Umweltbelange nach Anlage 1 BauGB und die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere und Pflanzen, das Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen und biotischen Umweltbelangen und die biologische Vielfalt, Menschen und deren Gesundheit, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter geprüft und die Ergebnisse inklusive Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist separater Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans. 
  • Fachbeitrag Artenschutz vom März 2026: Dieser beinhaltet eine Potenzialabschätzung, die Ergebnisse von Faunaerfassungen und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen, insbesondere zu Brutvögeln, Reptilien, Amphibien, Libellen, Heuschrecken und dem Dünen-Sandlaufkäfer), und benennt artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
  • Natura 2000-Vorprüfung und Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung vom März 2026: Diese bewerten die Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Ziele bzw. Zielarten des Vogelschutzgebiets “Neuhofener Altrhein mit Prinz-Karl-Wörth”. 
  • Fachbeitrag Schall vom März 2026: Die lärmtechnische Verträglichkeit des Sondergebiets Hotel mit der Umgebung wurde prognostisch im Fachbeitrag Schall insbesondere hinsichtlich Gewerbelärm untersucht (auch als Grundlage für die Natura 2000-Prüfung) mit der Folge einer Lärmkontingentierung und einer Lärmschutzwand. 
  • Fachbeitrag Wasserhaushalt: Dieser bewertet die Planung hinsichtlich der Wasserhaushaltsgrößen Verdunstung, Grundwasserneubildung und Abfluss. 
  • Zusätzlich verfügbar aus der 1. Offenlage sind der damalige Stand des Umweltberichtes vom Februar 2023 mit Fachbeiträgen von Dezember 2020 zur Faunaerfassung (Erfassung von Haselmaus, Brutvögeln, Reptilien, Amphibien, Nachtkerzenschwärmer und Heuschrecken 2018) und Spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (zu verschiedenen Vögeln und der Zauneidechse), Natura 2000-Vorprüfung von November 2022 (hinsichtlich der Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet “Neuhofener Altrhein mit Prinz-Karl-Wörth”). Außerdem verfügbar sind der damalige Fachbeitrag Schall aus der frühzeitigen Beteiligung von August 2018 sowie der damalige Fachbeitrag Schall aus der 1. Offenlage von Februar 2023, die insbesondere den Gewerbelärm zu Thema haben. 

In den umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung und der 1. förmlichen Beteiligung waren die wesentlichen Themen: 

  • Schutzgut Mensch:

Aussagen und Hinweise zum Schutzgut Mensch: Immissionsschutz (u.a. durch Feuerwerke), Hochwasserschutz, Schallschutz, und zur Naherholung.

Diese wurden insbesondere in den Stellungnahmen von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, dem Naturschutzbund Deutschland, der BUND Kreisgruppe Rhein-Pfalz sowie von der Öffentlichkeit geäußert. 

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Aussagen und Hinweise zu den Themen: Kartierung von und Maßnahmen für schützenswerte Arten, regionaler Grünzug, Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Umweltschutz, Brutzeit, Schutz von Grün- und Uferflächen, Dach- und Fassadenbegrünung, Vogelschutzverglasung, Kleintierdurchlässigkeit, Schutz vor und Minimierung von Lärm- und Lichtemissionen, Kompensationsverordnung, Wahl der Ausgleichsfläche und dauerhafter Schutz des Ausgleichs, Monitoring, FFH-Verträglichkeit, Röhricht als Biotop.

Diese wurden insbesondere in den Stellungnahmen von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, dem Verband Region Rhein-Neckar, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, dem Naturfreunde Rheinland-Pfalz e.V., der BUND Kreisgruppe Rhein-Pfalz, dem Naturschutzbund Deutschland sowie von der Öffentlichkeit geäußert. 

  • Schutzgut Fläche:

Aussagen und Hinweise zu den Themen: Eingriffsermittlung, Kompensationsflächen, regionaler Grünzug, Biotopsschutz, Eingriff Landschaftsschutzgebiet, Ausgleichsmaßnahmen, Naturschutzgebiet, Versickerung, Umweltschutz, Naturerbe, Flächenverbrauch, Ansiedelung/Zersiedelung.

Diese wurden insbesondere in den Stellungnahmen von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, der BUND Kreisgruppe Rhein-Pfalz, dem Naturschutzbund Deutschland sowie von der Öffentlichkeit geäußert. 

  • Schutzgut Boden:

Aussagen und Hinweise zu den Themen: Radon, Bodenbeschaffenheit, Auffüllmaßnahmen (Geländeauffüllungen), Abbruchmaterial, Schadstoffe.

Diese wurden insbesondere in den Stellungnahmen von dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd  sowie von der Öffentlichkeit geäußert. 

  • Schutzgut für Luft und Klima:

Aussagen und Hinweise zu den Themen: Belüftung, Dachbegrünung, Luftschadstoffe, Erneuerbare Energien, Klimaschutz.

Diese wurden insbesondere in den Stellungnahmen von der Stadtwerke Speyer GmbH  sowie von der Öffentlichkeit geäußert. 

  • Schutzgut Wasser:

Aussagen und Hinweise zu den Themen: Grundwasserschutz, Fluss- und Hochflutablagerungen, Hochwasser- und Starkregenschutz, Druckwasser, Niederschlagsversickerung und -bewirtschaftung, Wasservorranggebiet, Rheinniederung, Wasserhaushalt.

Diese wurden insbesondere in den Stellungnahmen von dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, der BUND Kreisgruppe Rhein-Pfalz sowie von der Öffentlichkeit geäußert. 

  • Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter:

Aussagen und Hinweise zu den Themen: Archäologische Fundstellen, Landschaftsbild, Eingrünung, Naherholung.

Diese wurden insbesondere in den Stellungnahmen von der Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, der Direktion Landesarchäologie – Außenstelle Speyer, der BUND Kreisgruppe Rhein-Pfalz sowie von der Öffentlichkeit geäußert. 

Altrip, 29.06.2026

Gez. Volker Mansky
Ortsbürgermeister

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