Bebauungsplan „Am Stupfelweg“
Öffentliche Bekanntmachung
der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
zum Bebauungsplan „Am Stupfelweg“ der Ortsgemeinde Waldsee
Der Ortsgemeinderat Waldsee hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Stupfelweg“ gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 19. Juli 2024. In seiner Sitzung vom 21.05.2026 hat der Ortsgemeinderat Waldsee den Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Stupfelweg“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung / Verfahrensart
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Stupfelweg“ verfolgt die Ortsgemeinde Waldsee das Ziel, am westlichen Ortsrand geordnete Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf zu schaffen und planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan dient damit der Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs und der Stärkung der gemeindlichen Infrastruktur. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Stupfelweg“ erfolgt im Regelverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Im südwestlichen Teilbereich des Plangebiets ist eine Entwicklung des Bebauungsplans aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinauen (Feststellungsbeschluss 15. November 2022) nicht in vollem Umfang möglich. Die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB durchgeführt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 11,5 Hektar am westlichen Ortsrand von Waldsee. Es wird im Norden durch die Landesstraße L 553, im Süden durch die Schifferstadter Straße (K 30) und im Osten durch die bestehende Wohnbebauung begrenzt.
Dem Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Waldsee an:
Vollständig erfasst: 1784/5, 1786/4, 1787/4, 6288, 1787/6, 1788/2, 1789, 1790, 1790/1, 1791, 1808, 1807, 1806/2, 1806, 532, 533, 534, 535, 537, 538, 540, 540/1, 541, 541/2, 542, 543, 544, 544/1, 545, 545/2, 546, 546/7, 546/9, 529, 432/2, 431/2, 430/7, 430/4, 432/3, 431/3, 430/8, 430/5, 429/6, 429/4, 428/2, 528, 527, 514/2, 515, 516, 517, 518, 518/2, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 525/2, 6174, 503, 502/2, 502, 501, 500, 464/1, 464/2, 465, 465/2, 465/3, 466, 466/2, 467, 467/2, 468, 468/2, 468/3
Teilweise erfasst: 1793, 1794, 1795, 1796, 1797, 1797/2, 1798, 1800, 1801, 1802, 1803, 1826/1, 5604/3, 1827, 1828, 1830, 1832, 1835, 1836, 1845, 1846, 1847, 1851, 1852, 1852/2, 1853, 1854, 1855, 1855/2, 1856, 1857, 1858, 530, 530/2, 531, 5488, 1984/5, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 6021, 468/4, 468/5, 6302

Umring Bebauungsplan „Am Stupfelweg“
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs – Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und erhält Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern sowie Anregungen vorzubringen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Stupfelweg“ einschließlich Begründung (Vorentwurf), Umweltbericht und vorliegender Fachgutachten kann in der Zeit vom
08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026
als andere leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag - Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/bauen-wohnen/bauleitplaene-offenlage/ und über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlkp.de zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an bebauungsplan@vg-rheinauen.de vorgebracht werden. An dieser Stelle sei der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.
Ortsgemeinde Waldsee, den 05.06.2026
gez. Claudia Klein
Ortsbürgermeisterin

