Internationalen Führerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde RheinauenDer internationale Führerschein ist direkt bei der Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.htmlGebührennummer 207 - Internationaler FührerscheinGebühr: 23,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.htmlGebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten RechtsGebühr: 1,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.htmlGebührennummer 126.2 - Erfassung beim KraftfahrbundesamtWelche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Rechtsgrundlage