Unternehmensflurbereinigung Deichneubau Otterstadt - Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 15.06.2026 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung die Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereinigung Deichneubau Otterstadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Unternehmensflurbereinigungsverfahren Deichneubau Otterstadt zu einer Teilnehmerversammlung zur
WAHL DES VORSTANDES DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFT
eingeladen, die
am 06.08.2026 um 18:00 Uhr
in 67166 Otterstadt, Speyerer Straße 20, Saal im Remigiushaus
stattfindet.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Im Auftrag
gez. Knut Bauer
(Abteilungsleiter)
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz
Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung
Breitenweg 71
67435 Neustadt
