Ferienbetreuung Waldsee
HERBST-FERIENBETREUUNG DER OG WALDSEE VOM 20. BIS 24. OKTOBER
(Anmeldefrist 01.08.2025)
Die Anmeldung bitte ausgefüllt als PDF an jugendhaus@waldsee.de
Zur Anmeldung
Die Ortsgemeinde Waldsee bietet seit Jahren eine eigene Ferienbetreuung in den Sommerferien an. Erstmals soll nun auch eine Woche in den Herbstferien angeboten werden.
Den Kindern wird ein abwechslungsreiches Programm geboten mit Sport-, Spiel- und Bastelangeboten.
Teilnahme
An der Ferienbetreuung können Kinder der Ortsgemeinde Waldsee im Alter von 6 - 12 Jahren teilnehmen. Ihre Kinder können ausschließlich für die ganze Woche angemeldet werden.
Ort und Uhrzeit der Ferienbetreuung
Die Ferienbetreuung findet von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr in den Räumen der Betreuenden Grundschule an der Hermann-Gmeiner-Schule (Schifferstadter Str. 2) in Waldsee statt.
Bitte benutzen Sie in der Grundschule den Eingang an der Kulturhalle (Schifferstadter Straße).
Täglicher Ablauf
- ab 8.00 Uhr Anmeldung, malen, basteln oder spielen
- ca. 11.30 Uhr Mittagessen
- ab ca. 15.30 Uhr Abholung (je nach Tagesprogramm)
Betreuung/Gruppe
Zwei Betreuer*innen betreuen eine Gruppe von 15 – 20 Kindern
An- und Abmeldung der täglichen Ferienbetreuung
Die tägliche An- und Abmeldung der Kinder findet in den Räumen der Betreuenden Grundschule statt. Mit der Abmeldung endet die Aufsichtspflicht der Betreuer*innen.
Kann Ihr Kind an der Ferienbetreuung nicht teilnehmen oder kommt später, informieren Sie uns spätestens bis 8.00 Uhr. Die Telefonnummer lautet: 01577 - 63 75 367
Mitbringen
Für die Ferienbetreuung möchten wir Sie bitten, Ihrem Kind täglich einen Rucksack mit folgendem Inhalt mitzugeben:
- eigene, beschriftete Trinkflasche (vor Ort wird diese mit Mineralwasser aufgefüllt)
- Sonnenschutz, Mückenschutz
- Ersatzkleidung
- Sportkleidung und -Schuhe
- wettergerechte Kleidung, welche auch schmutzig werden kann - wir werden soweit wie möglich, unsere Aktivitäten im Freien durchführen.
- Keine persönlichen Gegenstände. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Wir bitten Sie, Ihren Kindern keine elektronischen Geräte mitzugeben.
- Gerne ein Frühstück für Ihr Kind
Finanzielle Förderung
Ziel des Bildungspaketes (Leistungen zur Bildung und Teilhabe) ist es, Kindern sowie auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Ein aktueller Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz muss hierfür vorliegen. Als Eltern haben Sie somit die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft unter anderem die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote.
Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Diese müssen gesondert beantragt werden – jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln.
Die entsprechenden Antragsvordrucke und weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen.