Bebauungsplan „Neue Sporthalle"
Vollzug des Baugesetzbuches;
Ortsgemeinde Neuhofen, Bebauungsplan „Neue Sporthalle“
Hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am 03.September 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Sporthalle“ gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Dies wurde am 21.11.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
In der Sitzung am 25.11.2025 hat der Ortsgemeinderat Neuhofen die Annahme des Vorentwurfs sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Dreifeld-Sporthalle sowie der notwendigerweise zu errichtenden Nebenanlagen, geschaffen. Dadurch sollen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um den schulischen Sportunterricht sicherzustellen, die örtlichen Vereine zu unterstützen und zusätzliche Angebote im Bereich Freizeit, Gesundheit und Integration zu ermöglichen. Durch die räumliche Nähe zur bestehenden Sportinfrastruktur können funktionale und organisatorische Synergien genutzt werden – etwa gemeinsame Parkflächen, Wegeführungen oder die koordinierte Nutzung der Anlagen durch Vereine und Schulen. Diese Konzentration stärkt den Standort insgesamt als Sport- und Freizeitstandort und trägt zu einer effizienten Flächennutzung bei.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortslage Neuhofen und südwestlich des „Badeweiher Neuhofen“, südlich der Woogstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs und die einbezogenen Flurstücke ergeben sich abschließend aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes gemäß § 9 Abs. 7 BauGB.

Abbildung 1 Geltungsbereich Bebauungsplan "Neue Sporthalle"
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der frühzeitigen Offenlage findet statt von
Montag, dem 19.01.2026
bis einschließlich Mittwoch, dem 18.02.2026
Bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Bauverwaltung, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter
https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/bauen-wohnen/bauleitplaene-offenlage/
zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Neuhofen, 09.01.2026
gez. Marohn, Ortsbürgermeister

