Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbandsgemeinde Rheinauen ist bemüht, die Website vg-rheinauen.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung wurde am 15.06.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar.

Der HTML-Code wird vom dem für vg-rheinauen.de eingesetzten Content Management System ionas4 der Chamaeleon AG entsprechend den Regeln für barrierefreies Webdesign angefertigt und umgesetzt. Die klassische Unterteilung in Besucher und Redakteur Ansicht entfällt nahezu komplett. Der Redakteur arbeitet nach dem WYSIWYG-Verfahren (What You See Is What You Get, englisch für „Was du siehst, ist [das], was du bekommst.“) direkt ohne Umwege auf der Website und kann mittels Drag & Drop und kontextbezogener Funktionen die Seite gestalten.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant.

  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar. Die Ergänzung der Texte in Leichter Sprache ist vorgesehen.
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
  • Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
  • Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente und editierbare Dokumente (u.a. Word-, Open Office- und RTF-Dokumente) nicht barrierefrei sein.

b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von vg-rheinauen.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular oder unter der E-Mail-Adresse info@vg-rheinauen.de mit uns in Verbindung treten.

Verbandsgemeinde Rheinauen
Ludwigstr. 99
67165 Waldsee
Tel.: 06236 4182-0
E-Mail: info@vg-rheinauen.de

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von vg-rheinauen.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 16-5342
lb(at)mastd.rlp.de

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