Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel
- Familienname,
- Vornamen oder
- deren Reihenfolge
geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
- Heirat
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung der Vornamensreihenfolge
Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herrn Jonas Bernatz
- Frau Manuela BittelBürgerbüro Neuhofen
- Frau Tanja De LucaBürgerbüro Waldsee
- Frau Wiebke Diez LopezBürgerbüro Altrip
- Frau Nina Keller-BaurBürgerbüro Altrip
- Frau Claudia LangeBürgerbüro Waldsee
- Frau Nathalie SchlawjinskiBürgerbüro Otterstadt
- Frau Nicole ThulBürgerbüro Neuhofen