Die Verbandsgemeinde Rheinauen führt die Verbandsgemeindewerke
-Abwasserbeseitigung- als Eigenbetrieb, entsprechend
der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Das Verbandsgemeindewerk -Abwasserbeseitigung-
hat die
Abwasserbeseitigung für Schmutz- und Niederschlagswasser in allen vier Ortsgemeinden
sicherzustellen. Die Verbandsgemeindewerke zählen zum Geschäftsbereich des
Bürgermeisters.
Für den Eigenbetrieb wurde gemäß § 24 und § 85 Abs. 3 der Gemeindeordnung
(GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
eine Betriebssatzung erlassen. Diese Satzung regelt Zweck und Gegenstand des
Eigenbetriebes, Name des Eigenbetriebes, das Stammkapital, die Zuständigkeit
des Werkausschusses, die Zuständigkeit der Werkleitung, etc.