Bekanntmachungen:
Vorabinformation zur Briefwahl
Wenn Sie an der
Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die
Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu
beantragen.
Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wahlberechtigten unserer Verbandsgemeinde in der Zeit vom 15.02.2021 bis spätestens zum 21.02.2021 zu.
Die Beantragung kann dann folgendermaßen erfolgen:
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite
der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Wahlamt, Ludwigstr. 99, 67165 Waldsee
- online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen (der entsprechende Link wird ca. Mitte Februar verfügbar sein),
- oder durch einfache E-Mail an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung an .
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung
geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die
vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach
Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.
Die Briefwahlunterlagen
werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht.
Sofern
die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden
sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.