Informationen zur Briefwahl zur
Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz
am 14.03.2021
In der Zeit vom 15.02.2021, bis spätestens
zum 21.02.2021, werden den Wahlberechtigten durch einen Versanddienstleister
die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt.
Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die
Beantragung kann dann folgendermaßen erfolgen:
- schriftlich
- durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Wahlamt, Ludwigstr. 99, 67165 Waldsee
- online,
über die Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen oder den QR-Link auf der Wahlbenachrichtigung,
- oder durch
einfache E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung an: .
Die
Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der
Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen,
das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße,
Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die
Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.
Die
Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt
oder überbracht.
Sofern die
Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden
sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Wahlscheine
können bis zum zweiten Tag vor der Wahl - das ist Freitag, der 12. März
2021 - 18.00 Uhr, beantragt werden. Sogar bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, darf dies
erfolgen, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person
eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren
Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen
werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen so frühzeitig beantragt werden, dass der von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung,
spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief kann auch am
Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen
Wahlvorstand abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rathäuser aktuell wegen der Corona-Pandemie Ihre Türen geschlossen haben. Wir bitten daher möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen.
Die
Verwaltung weist weiter bereits heute darauf hin, dass die Ausgabe der
Briefwahlunterlagen in der aktuellen Zeit nicht direkt erfolgen wird, Ihre
Anträge können Sie in die Briefkästen der Rathäuser einwerfen, eine persönliche
Entgegennahme der Anträge wird nicht erfolgen.
Das den
Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige
Handhabung der Stimmabgabe.
Bei telefonischen Rückfragen zur Briefwahl stehen Ihnen die
Sachbearbeiterinnen in den Briefwahlbüros unter den folgenden Telefonnummern
gerne zur Verfügung:
06236 4182 -312 und -313 (Bürgerbüro Waldsee)
06236 4182 -351 und -352 (Bürgerbüro Neuhofen)
06236 4182 -361 und -362 (Bürgerbüro Altrip)
Briefwahl zur Landtagswahl am 14.03.2021
Online-Antrag ab sofort möglich!
Sehr geehrte Bürgerin,
sehr geehrter Bürger,
wenn Sie bei der Landtagswahl
durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Voraussetzung für die
Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag, den Sie hier elektronisch stellen
können.
Hierzu müssen Sie Ihren
Familiennamen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße,
Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Weiter werden Sie nach Ihrem Wahlbezirk
und Ihrer Wählerverzeichnisnummer gefragt, welche nach Möglichkeit anzugeben
sind. Diese Daten können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen
bis spätestens Sonntag, 21.02.2021 zugestellt wird.
Vor dem Absenden Ihres Antrages
kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag
für Ihre Unterlagen aus.
Sollten Sie den Antrag versehentlich
mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag
berücksichtigt wird (auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen
hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten
Antrag nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das
Wahlamt (siehe Kontakt).
Wahlscheine
einschließlich der Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder
amtlich überbracht.
Wer für einen Anderen
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht
vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.