Vollzug des Baugesetzbuches;
der Ortsgemeinde Waldsee als Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. §
13 a BauGB
hier: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten gem. § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der Ortsgemeinderat
Waldsee hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 die Bebauungspläne „Mitte E“ und
„Mitte F“ als Satzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 GemO beschlossen.
Abgrenzung Plangebiet „Mitte
E“
Das
Plangebiet befindet sich zwischen der Schulstraße, der Raiffeisenstraße, der
Maxstraße und der Lerchenstraße. Der Bebauungsplan „Mitte E“ grenzt im
Südwesten an den rechtskräftigen Bebauungsplan „Mitte D“ und im Südosten an den
Bebauungsplan „Mitte F“.
Der
Geltungsbereich umfasst folgende Flst.-Nr. vollständig:
378/2,
378/4, 378/4, 378/6, 378/5, 378/7, 378/8, 378/9, 378/10, 378/13, 378/14,
378/15, 378/16, 378/17, 378/18, 378/19, 378/20, 378/23, 378/21, 378/24, 378/25,
378/26, 379/2, 379/3, 379/4, 379/5, 379/6, 379/7, 379/8, 380, 380/2, 380/3, 380/4,
381, 382/3, 382/4, 382/5, 382/6, 382/7, 382/10, 382/11, 383 (Mozartstraße),
384, 385, 386/2, 386/3, 386/5, 386/6, 386/7, 387, 387/2, 387/3, 388, 388/2,
388/3, 389/3, 389/4, 389/5, 389/6, 389/7, 390/2, 392/2, 392/3, 392/4, 392/5,
392/6, 392/7, 395/15, 395/16, 396/2, 397/2, 398, 399/6, 399/7, 399/8, 400/3,
551/2, 551/3, 551/4, 551/5, 551/6, 551/7, 551/8, 557/7, 557/8, 557/9, 557/10,
557/26, 557/27, 557/28, 557/29, 557/30 (Schulstraße), 582/3 (Schulstraße).
Der
Geltungsbereich wird begrenzt
im
Nordwesten: durch die südöstliche Grenze der Lerchenstraße
im
Nordosten: durch die südwestliche Grenze der Maxstraße
im
Südosten: durch die nordwestliche Grenze der Raiffeisenstraße
im
Südwesten: durch die südwestliche Grenze der Schulstraße.
Planauszug
„Mitte E“:

Abgrenzung Plangebiet „Mitte
F“:
Das
Plangebiet befindet sich zwischen der der Raiffeisenstraße, der Maxstraße, der
Akazienstraße, der Ludwigstraße, der Johannesstraße und der Schulstraße. Der Bebauungsplan
„Mitte F“ grenzt im Südwesten an den rechtskräftigen Bebauungsplan „Mitte C“,
im Nordwesten an den Bebauungsplan “Mitte E“ und im Nordosten an den
aufzustellenden Bebauungsplan „Mitte G“.
Der
Geltungsbereich umfasst folgende Flst.-Nr. vollständig:
359,
360, 360/1, 361, 361/2, 362, 363, 364, 365, 366, 369, 370, 370/2, 371, 371/2,
371/4, 371/5, 372, 372/2, 373, 376, 376/2, 376/3, 376/4, 376/5, 376/6, 376/7,
377, 377/2, 377/3, 377/7 (Raiffeisenstraße), 377/8, 377/9, 377/10, 377/11,
377/12, 377/13, 583/1, 584/4, 584/6, 584/7, 584/8, 584/9, 585, 585/3, 585/4,
585/5 (Mozartstraße), 585/6, 585/7, 585/8, 585/12, 585/13, 585/14, 585/15,
585/16 (Schulstraße), 586, 586/3, 586/4 (Schulstraße), 587/2, 587/4, 587/12,
587/14, 587/15 (Mozartstraße), 587/16, 587/17 (Mozartstraße), 587/18, 587/19
(Mozart-straße), 587/20, 587/21 (Mozartstraße), 587/22, 587/23 (Mozartstraße),
587/24, 587/25 (Mo-zartstraße), 587/26, 588, 588/2, 588/8, 588/9, 588/10,
588/11, 588/12 (Mozartstraße), 588/13, 589/2, 589/3, 589/4 (Johannesstraße),
592/5 (Schulstraße), 592/6 (Schulstraße), 592/7, 895/16 (Ludwigstraße), 1643/28
(Schulstraße). Der Geltungsbereich
umfasst folgende Flst.-Nr. teilweise: 3970
(Schifferstadter Straße)
Der
Geltungsbereich wird begrenzt
im
Nordwesten: durch die nordwestliche Grenze der Raiffeisenstraße,
im
Nordosten: durch die südwestliche Grenze der Maxstraße,
im
Osten: durch die westliche Grenze der Akazienstraße,
im
Südosten: durch die südöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 895/16,
im
Südwesten: durch die südwestliche Grenze der Johannes- und Schulstraße.
Planauszug
„Mitte F“:

Die
Bebauungspläne „Mitte E“ und „Mitte F“ werden hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt gemacht und treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
Die Bebauungspläne mit Begründung liegen ab heute bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, zu
den üblichen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00 -12.00 Uhr, Mo.-Do. 14.00-16.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Auf
Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Ergänzend werden die Unterlagen auch in das Internet eingestellt und über
ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Waldsee,
29.03.2019
Ortsgemeinde
Waldsee
gez.
Reiland
Ortsbürgermeister
Hinweise
gem. § 44 BauGB (Baugesetzbuch)
Auf die
Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 bis 2 BauGB über die Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer
Geltendmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen wird hingewiesen.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt gemäß § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44
Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die
Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hinweise
gem. § 215 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
unbeachtlich
eine nach §
214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- u. Formvorschriften
eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Darlegung des die Verletzung
begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis
gem. § 24 GemO (Gemeindeordnung)
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6
der GemO eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der
Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht
innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung
gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Waldsee, 29.03.2019
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Reiland
Bürgermeister