Aufstellung der Bebauungspläne „Mitte E“
„Mitte F“ „Mitte G“ „Mitte H“ der Ortsgemeinde
Waldsee gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB
Im Vollzug des § 2 Abs. 1 BauGB wird öffentlich
bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 21.06.2018 die
Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne „Mitte E-H“ gefasst hat.
Die räumlichen Geltungsbereiche umfassen folgende
Straßenquadrate „Mitte E“: teilw. Lerchen-/Schul-/Raiffeisen-/Max- u.
Mozartstraße „Mitte F“: teilw.
Raiffeisen-/Schul-/Johannes-/Ludwig-/Akazien-/Max u. Mozartstraße „Mitte
G“: teilw. Ludwig-/Neuhofener-/Akazien- u. Lutzenstraße „Mitte H“:
teilw. Lerchen-/Max-/Akazien-/Neuhofener-/Richard-Wagner- u. Heinestraße sowie
die Amalien-/Wachtel- u. Backofengasse
Die Geltungsbereiche ergeben
sich auch aus dem u.s. Lageplan.
Mit den Bebauungsplänen „Mitte A-D“
wurde bereits ein Teil des alten Ortskerns überplant. In den Gremien wurde über
die Aufstellung weiterer Bebauungspläne beraten, da sich die Beurteilung von
Bauvorhaben in vielen Bereichen nach § 34 BauGB richtet. Im Ergebnis wird auch
weiterhin Handlungsbedarf für die teilweise sehr unterschiedlich strukturierten
Grundstücke im alten Ortskernbereich gesehen. Wie in den vorherigen Gebieten
beabsichtigt die Gemeinde auch für die Bereiche „Mitte E-H“ die planerische und
rechtliche Grundlage für eine verträgliche Nachverdichtung zu schaffen. Die
Anzahl der Wohneinheiten soll auf 3 begrenzt werden. Somit ist bei
entsprechendem Stellplatznachweis eine Nutzung für mehrere Generationen oder
eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus möglich. Weiter soll die Bebauung in 2.
Reihe geregelt werden. Die hintere Baugrenze soll definiert und private
Grünflächen ausgewiesen werden, damit eine Verdichtung zu Lasten der Gartenzone
vermieden wird.
Die Aufstellung der Bebauungspläne erfolgt im beschleunigten
Verfahren gemäß §13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf
die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts
verzichtet. Weiter ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden nicht
erforderlich.
Reiland Ortsbürgermeister
Geltungsbereich Mitte
E / F / G H:
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