Vollzug des Baugesetzbuches;
Bebauungsplan „Mitte D“ der Ortsgemeinde Waldsee als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
hier: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten gem. § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der Ortsgemeinderat
Waldsee hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 den Bebauungsplan „Mitte D“ als
Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 GemO beschlossen.
Das
Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte der Ortsgemeinde Waldsee, zwischen
der Hermann-Gmeiner-Schule und der Kulturhalle, der Schulstraße, der
Lerchenstraße, der Goethestraße und der Schifferstadter Straße. Das Plangebiet
„Mitte D“ grenzt im Süden an das Plangebiet „Mitte A“ und im Südosten an das
Plangebiet „Mitte C“.
Der
Geltungsbereich umfasst folgende Flst.-Nr. vollständig:
557/15,
557/16, 557/17, 557/18, 557/19, 557/21, 557/31, 557/32, 653, 654, 657, 659/2,
5497, 5498, 5499, 5500, 5501, 5502 (Pestalozzistr.), 5503, 5504, 5505, 5506,
5507, 5508, 5509, 5510, 5512/2, 5513/1, 5513/2, 5514/1, 5514/2, 5514/3.
Der
Geltungsbereich wird begrenzt
im
Norden: durch die südliche Grenze der Lerchenstraße
im
Nordosten/ Osten: durch die südwestliche Grenze der Schulstraße bis zur
nördli-chen Grenze der Hermann-Gmeiner-Schule, ab dort entlang der nordwestlichen
Grenze der Schule und weiter entlang der süd-westlichen Grenze der Schule
(Flst.-Nr. 582/4 und 5512/1)
im Süden:
durch die nördliche Grenze der Schifferstadter Straße
im
Westen: durch die östliche Grenze der Goethestraße.
Auf den
nachfolgenden Planauszug wird zudem verwiesen:

Der
Bebauungsplan „Mitte D“ wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Begründung liegt ab heute bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, zu den
üblichen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00 -12.00 Uhr, Mo.-Do. 14.00-16.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Auf Verlangen
wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Ergänzend werden die Unterlagen auch in das Internet eingestellt und über
ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Waldsee,
23.03.2018
Ortsgemeinde
Waldsee
gez.
Reiland
Ortsbürgermeister
Hinweise
gem. § 44 BauGB (Baugesetzbuch)
Auf die
Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 bis 2 BauGB über die Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer
Geltendmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen wird hingewiesen.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt gemäß § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44
Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die
Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hinweise
gem. § 215 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
unbeachtlich
eine nach §
214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- u. Formvorschriften
eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Darlegung des die Verletzung
begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis
gem. § 24 GemO (Gemeindeordnung)
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6
der GemO eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der
Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht
innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung
gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Waldsee, 23.03.2018
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Reiland
Bürgermeister