I.
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Waldsee für das Haushaltsjahr 2 0 2 1
vom 04.03.2021
Der Ortsgemeinderat
Waldsee hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom
31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgende
Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1.) im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 8.866.826
€
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.223.876
€
der Jahresfehlbetrag auf 357.050
€
2.) im
Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-und
Auszahlungen auf 2.464
€
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 125.500
€
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 2.349.100 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit -
2.223.600 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 2.221.136 €
§ 2
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite und Verpflichtungsermächtigungen
Es werden festgesetzt
a) der Gesamtbetrag der Kredite deren
Aufnahme zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich
sind,
wird festgesetzt auf 705.250
€
b) der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 1.200.000 €
§ 3
Steuersätze
Die Steuersätze für
die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie nachstehend
aufgeführt, festgesetzt:
1. Grundsteuer A 300 v.
H.
(Land- und forstwirtschaftliche
Betriebe)
2. Grundsteuer B 365 v.
H.
(Grundstücke)
3. Gewerbesteuer nach Ertrag 365 v. H.
An Hundesteuer wird für Hunde, die innerhalb des
Gemeindegebietes gehalten werden für 2021 erhoben:
für den 1. Hund 48,--
€
für den 2. Hund 60,--
€
für jeden weiteren Hund 72,--
€
§ 4
Gebühren und Beiträge
Beiträge für den
Feld- und Wirtschaftswegebau nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
werden 2021 nicht erhoben.
§ 5
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 46.018.533
€ der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt
45.560.812 € und zum 31.12.2021
45.193.762 €.
§ 6
Altersteilzeit
Es befinden sich derzeit keine Beschäftigten in
Altersteilzeit nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit.
§ 7
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder
Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
20.000 € überschritten sind.
§ 8
Weitere Bestimmungen
Die Haushaltssatzung
2021 tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
II.
1.
Die vom Ortsgemeinderat am 17.12.2020
beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Waldsee für
das Haushaltsjahr 2021 wurde mit Schreiben vom 18.12.2020 der Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreis als Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
2.
Gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 119 Abs. 1
Satz 4 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz gilt die Genehmigung als erteilt,
wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach
Eingang, die Genehmigung abgelehnt oder schriftlich der Gemeinde gegenüber
Bedenken geäußert hat.
3.
Bis zum 04.03.2021 wurde seitens der
Aufsichtsbehörde weder die Genehmigung abgelehnt noch schriftlich der Gemeinde
gegenüber Bedenken geäußert.
4.
Die Haushaltssatzung kann daher ohne
Beanstandung der Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht und danach
öffentlich ausgelegt werden.
Die
Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom
15.03.2021
bis einschließlich 24.03.2021
während
der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag von 08.00 bis 12.00.Uhr und
Montag – Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr)
in der Verbandsgemeinde Rheinauen, Ludwigstr. 99, (Rathaus, Zimmer
2.13), zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.
III.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs.
6 GemO eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Erlass der
Haushaltssatzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn
diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der
Haushaltssatzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der eine
solche Rechtsverletzung begründen könnte, gegenüber der Verbandsgemeinde
Rheinauen geltend gemacht worden ist.
Waldsee, den 04.03.2021
Gez.: Klein, Ortsbürgermeisterin