Es wurde in der letzten Zeit
festgestellt, dass sich einige Gräber in einem schlechten Pflegezustand
befinden.
Laut Friedhofsatzung müssen alle Grabstätten nach den
allgemeinen Gestaltungsvorschriften hergerichtet und dauernd gepflegt
werden.
Deshalb bittet die Friedhofsverwaltung die Gräber entsprechen in
Stand zu setzen.
Die Friedhofsverwaltung
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