Vollzug des Baugesetzbuches;
Bebauungsplan „Mitte A“ der Ortsgemeinde Otterstadt
als Bebauungsplan
der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Hier: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten gem. § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der
Ortsgemeinderat Otterstadt hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 den
Bebauungsplan „Mitte A“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 GemO
beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich mit einer
Größe von ca. 6,4 ha liegt an der Ringstraße
im Norden, der Lindenstraße im Westen, der
Kapellenstraße im Süden und der Speyerer Straße Osten. Der räumliche Geltungsbereich
umfasst die Fl.Nr. 2049/31, 2049/32, 2049/35, 2049/36, 2049/103, 2049/88,
2049/87, 2049/38, 2049/39, 2049/40, 2049/-41, 2049/42, 2049/43, 2049/44,
2049/45, 2049/97, 2049/98, 2049/52, 2049/ 53, 2049/51, 2049/50, 2049/49,
2049/48, 2049/83, 2049/96, 2049/92, 2049/95, 2049/85,
2049/86, 2049/89 (Kirchenstraße),
2049/81, 2049/82, 2049/73, 2049/72, 2049/71, 2049/69, 2049/68, 2049/63,
2049/62, 2049/64, 2049/65, 2049/66, 2049/67, 2049
(Luitpoldstraße), 2049/107, 2049/104,
2049/104, 2049/105, 2049/60, 2049/59, 2049/58, 2049/57, 2049/56, 2049/55,
2049/54, 2049/100, 2049/101, 2049/18, 2049/19, 2049/20, 2049/21, 2049/22,
2049/23, 2049/24, 240/3 (Rathausstraße), 2049/91, 2049/10, 2049/11, 2049/12,
2049/13, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 2049/91, 232, 231, 230, 230/2, 182, 183,
184, 224, 226, 227, 228/3, 228/4, 228/2, 235, 236, 240/1, 242/2, 244/1, 239/1,
2049/80, 2049/99, 2049/75 und 2049/5 ganz bzw. teilweise die Fl.St. 317/6
(Ringstraße).
Planauszug Bebauungsplan
„Mitte A“:


Der
Bebauungsplan wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht
und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Begründung liegt ab heute bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, zu den
üblichen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00 -12.00 Uhr, Mo.-Do. 14.00-16.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Auf Verlangen
wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Ergänzend wird der BPL auch in das Internet eingestellt und über ein
zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Otterstadt,
23.10.2020
Ortsgemeinde
Otterstadt
gez.
Zimmermann
Ortsbürgermeister
Hinweise gem.
§ 44 BauGB (Baugesetzbuch)
Auf die
Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 bis 2 BauGB über die Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer
Geltendmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen wird hingewiesen.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt gemäß § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs.
3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruches herbeigeführt wird.
Hinweise
gem. § 215 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
unbeachtlich
1. eine nach §
214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- u. Formvorschriften
2. eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
3. nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Darlegung des die Verletzung
begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis
gem. § 24 GemO (Gemeindeordnung)
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6
der GemO eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der
Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht
innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung
gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Waldsee, 23.10.2020
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Fassott
Bürgermeister