Vollzug des Baugesetzbuches;
Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitte A“ in der
Ortsgemeinde Otterstadt;
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Otterstadt hat in
seiner Sitzung vom 18.10.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Mitte A“ gefasst.
Der ca. 6,3 ha große räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs liegt in Otterstadt zwischen der
Ringstraße im Norden, der Lindenstraße im Westen, der Kapellenstraße im Süden
und der Speyerer Straße im Osten. Die genaue Abgrenzung ist dem folgenden Übersichtsplan
zu entnehmen. 
Der Bebauungsplan mit einer zulässigen
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO zwischen 20.000 m² und 70.000 m²
soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Absatz 4 BauGB aufgestellt werden, da es sich um eine innerörtliche
Bestandsfortentwicklung des Ortskerns mit Teilentkernung und Sicherung von
öffentlichen und privaten Grünbereichen handelt und gemäß der durchgeführten
Vorprüfung des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung des Zieles der
Umweltvorsorge aufgrund der Bebauungsplanung keine Auswirkungen erwartet werden,
die zu einer UVP-Pflicht führen können. Eine frühzeitige Beteiligung wurde
gleichwohl durchgeführt.
Der Ortsgemeinderat Otterstadt hat in
seiner Sitzung vom 24.06.2020 über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits-
u. Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen ausführlich beraten und im Rahmen der Abwägung darüber
entschieden. Gleichzeitig wurde dem überarbeiteten Entwurf des
Bebauungsplanes zugestimmt und auf dieser Grundlage die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung und Vorprüfung des Einzelfalls findet statt von
Montag, den 03.08.2020,
bis einschließlich Freitag, den 04.09.2020,
bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Raum
2.02 während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 8:00 – 12:00 und
Montag – Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung.
Die Öffentlichkeit kann sich dort
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung unterrichten. Hier wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen abgegeben
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können. Da das Ergebnis der Behandlung der
Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers
zweckmäßig.
Die
Bekanntmachung sowie die Entwurf des Bebauungsplanes sind auch auf der Homepage
der Verbandsgemeinde einsehbar.
Otterstadt,
24.07.2020
Zimmermann
Ortsbürgermeister