Vollzug des Baugesetzbuches;
Ortsgemeinde Neuhofen, Bebauungsplan
„Lebensmitteleinzelhandel und Wohnbebauung alter Sportplatz“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in
seiner Sitzung am 04.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lebensmitteleinzelhandel
und Wohnbebauung alter Sportplatz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Ortsgemeinde Neuhofen beabsichtigt
mit dem vorliegenden Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel und Wohnbebauung
alter Sportplatz“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung
eines Lebensmittelmarktes sowie einer Wohnbauentwicklung auf dem Standort des derzeitigen
Tennensportplatzes an der Jahnstraße zu schaffen. Das Areal eignet sich durch
seine zentrale Lage, gute Erreichbarkeit und ausreichendem Flächenangebot sehr
gut für die Ansiedlung eines zukunftsfähigen Einzelhandelsstandortes.
Neben den Einzelhandelsflächen mit
einer angestrebten Verkaufsfläche von bis zu 1.800 m² und den erforderlichen
Stellplätzen sollen auf dem Gelände auch eine Wohnbebauung mit Ein- und
Mehrfamilienhäusern und ein Geschäfts- und Ärztehaus entwickelt werden. Der
Geltungsbereich beinhaltet neben den öffentlichen Straßen und Wegen auch
öffentliche Aufenthalts- und Freiflächen (Spiel- und Aktionsfläche,
Bestandsparkplatz Bürgerhaus, Platz vor Bürgerhaus), die neu angelegt oder
ertüchtigt werden.
Nach Abschluss des Investorenauswahlverfahrens werden auf Basis
eines städtebaulichen Konzeptes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Entwicklung der Fläche durch ein Bebauungsplanverfahren geschaffen.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans hat eine Größe von etwa 1,97 ha und liegt zentral im
Siedlungsgebiet, zwischen Jahnstraße (K 14) im Süden, der Straße „Auf der
Hasenplatte“ im Westen und dem Siedlerweg im Norden. Östlich des
Geltungsbereiches befinden sich das Bürger- und Rathaus der Gemeinde.
Der Geltungsbereich umfasst die
Flurstücke Nr. 3832 (teilweise), 3834/1 (teilweise), 3834/2 (teilweise), 3834/3
(teilweise), 3843/2 (teilweise), 3454/18 (teilweise), 3874/2 (teilweise) und
3838 (teilweise) der Gemarkung Neuhofen.
Die Bekanntmachung finden Sie auch
auf der Homepage.
Geltungsbereich
des Bebauungsplans „Lebensmitteleinzelhandel
und Wohnbebauung alter Sportplatz“ der Ortsgemeinde Neuhofen

Neuhofen,
21.02.2020
Ortsgemeinde
Neuhofen
gez.
Marohn
Ortsbürgermeister