Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
hier: Anordnung einer Zone mit zulässiger
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
(Zeichen 274.1-50 (StvO) in der
Rehbach- und Woogstraße, Neuhofen
Zur Verkehrsberuhigung sowie zur
Reduzierung der bestehenden Beschilderung in der Ortsgemeinde Neuhofen wird die
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen als Straßenverkehrsbehörde bis Ende
November 2016 in der Rehbach- und Woogstraße eine Zone mit zulässiger
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h anordnen. Mit den klassifizierten Straßen (Jahn-,
Rott-, Haupt-, Speyerer- und Ludwigshafener Straße) ist das von der StvO
geforderte innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz gegeben. Die bereits in beiden
Straßen bestehenden Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-links“ wird dadurch nicht
verändert. Die Zustimmungen der Polizeiinspektion Schifferstadt, des
Landesbetriebes Mobilität als auch der Palatina Bus-GmbH als zurzeit
verantwortliches Busunternehmen (durch die Woog- und Rehbachstraßen fahren auch
die Buslinien 572 und 581) liegen vor.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet
alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung.
Dr. Wolfgang Kühn
Erster
Beigeordneter