Verkehrsrechtliche Anordnung einer Einbahnstraßenregelung im Rahmen eines
Verkehrsversuches in der Ortsgemeinde Neuhofen ab Januar
2018
Die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen erlässt hiermit
als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 Absatz 1 und 45 Absatz1 und 3
der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nr.1 der
Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts,
beide in der derzeit geltenden Fassung,
folgende
verkehrsrechtliche
Anordnung:
In der Ortsgemeinde Neuhofen, in der Jahnstraße und
Hauptstraße, zwischen den Einmündungen Rottstraße (K14) und Ludwigshafener
Straße (L 534) wird im Rahmen eines Verkehrsversuches, ab 02. Januar 2018 bis
30. April 2018, eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Osten eingerichtet, da
in dem vorgenannten Straßenbereich bauliche und straßenverkehrsrechtliche
Maßnahmen geplant sind. So sollen etwa die Fußgängerflächen breiter und sicherer
werden, wodurch sich die Fahrbahnbreite verringert. Auch soll durch die
Einbahnführung vor allem die Verkehrsbelastung minimiert werden. Mit einer
Verkehrsverlagerung ist daher zu rechnen. Um die Planung zu erleichtern und
festzustellen, ob der erwünschte Erfolg eintritt, soll im Rahmen eines
Verkehrsversuches die Einbahnstraßenregelung für 4 Monate mit begleitenden
Maßnahmen (Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen) getestet werden. In dem
betroffenen Straßenabschnitt der Jahnstraße und Hauptstraße ist bereits eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Dadurch ist es möglich
den Radverkehr in die Gegenrichtung der Einbahnstraße zuzulassen. Insoweit wird
ein Schutzraum (1,25 Meter breit) für den gegenläufigen Radverkehr mit gelben
Boden-Markierungen eingerichtet. Diese Markierungen (unterbrochene gelbe Linie)
werden in dem vorgesehenen Straßenbereich durch den Gemeindeservice aufgebracht.
Des Weiteren werden ab Januar 2018 auf der Nordseite der vorgesehenen
Einbahnstraße über den gesamten Streckenverlauf Verkehrszeichen 283
(Haltverbote) aufgestellt. Die vorbezeichneten Maßnahmen wurden mit der
Polizeiinspektion Schifferstadt und dem Landesbetrieb Mobilität Speyer
abgestimmt. Die Anordnung des Verkehrsversuches wird wirksam durch die
Aufstellung der Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) und 267 (Verbot der
Einfahrt). Der Vollzug der Anordnung obliegt der Ortsgemeinde Neuhofen
(Bauhof). Der jederzeitige Abbruch des Verkehrsversuches bleibt
vorbehalten.
Straßenverkehrsbehörde VG Rheinauen Dr.
Wolfgang Kühn Erster Beigeordneter
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