In der Gemarkung Neuhofen, Flurstücke 463/1 und 462 wurden
die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung auf Antrag bestimmt
und abgemarkt.
Über diese
Maßnahmen wurde am 18.08.2020 eine Niederschrift Grenzniederschrift)
angefertigt.
Gemäß § 17
Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)
vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), zuletzt geändert durch Artikel
18 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBL S. 448) werden den Eigentümerinnen,
Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift
näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil
der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
"Die
die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der
Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt. Die bestehenden,
bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits
festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung,
wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf
der Grundlage der Entscheidung nach Nr. 1 Buchstabe c - wie in der Skizze
dargestellt - abgemarkt."
Die
Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 28.08.2020 bis 12.10.2020 bei der
öffentlichen Vermessungsstelle, ÖbVI Hubertus Häfele in Speyer, Zum Weidentor
19 ausgelegt und kann während der Dienststunden (von 8 bis 16 Uhr) eingesehen
werden. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Tel. 06232 620909
Die
Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS
2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von 2 Wochen nach dieser
ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die
genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
öffentlichen Vermessungsstelle (Bezeichnung und Anschrift nachfolgend)
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Öffentliche
Vermessungsstelle:
Hubertus
Häfele, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zum
Weidentor 19
67346 Speyer