Das Aufsichtspersonal auf dem Wertstoffhof stellt immer wieder fest,
dass Materialien in den Bauschuttcontainer geworfen werden, die da nicht
hineingehören. Wir bitten deshalb um Beachtung des dort aufgestellten
und gut sichtbaren Hinweisschildes, das aufzeigt welcher Bauschutt
angenommen wird und welcher nicht. Bei Zuwiderhandlung ist unser
Personal angewiesen entsprechend einzugreifen.
Die Bauschuttannahme auf den Wertstoffhöfen
Auf allen Wertstoffhöfen des Rhein-Pfalz-Kreises wird verwertbarer
Bauschutt in Kleinmengen bis zu einer Kofferraumfüllung pro Woche (max.
300 Liter) kostenlos angenommen. Diese Mengenbegrenzung gilt auch für
Anlieferungen mit Anhänger. Die Annahme erfolgt nur für Bauschutt aus
Privathaushalten des Rhein-Pfalz-Kreises, nicht jedoch für Bauschutt aus
gewerblicher Herkunft.
Nur verwertbares Material
Das so gesammelte Material wird in einer Bauschuttaufbereitungsanlage
sortiert, gebrochen, gesiebt und schließlich zu Recyclingbaustoffen
verarbeitet. Auf diese Weise entsteht Recycling-Schotter in
verschiedenen Korngrößen sowie Auffüllmaterial, welches für den erneuten
Baueinsatz bestimmte Qualitätskriterien erfüllen muss. Es kann daher
auf den Wertstoffhöfen ausschließlich „verwertbarer Bauschutt“
angenommen werden, welcher keine Schad- bzw. Störstoffe enthält.
Angenommen werden beispielsweise folgende Materialien:
· Backsteine, Ziegelsteine, Dachziegel, Fliesen, Beton
· Pflastersteine, Gehwegplatten
· Naturstein, Kiesel, Marmorplatten
· Sanitärkeramik, Porzellan, Tontöpfe, Steingut
Keine Störstoffe
Bestimmte Stoffe, welche ebenfalls bei Abriss- und Umbaumaßnahmen
anfallen, stören die Bauschuttaufbereitung erheblich und können das
Recyclingmaterial unbrauchbar machen. Diese Störstoffe dürfen daher nicht im angelieferten Material enthalten sein.
Nicht angenommen wird Bauschutt, der z.B. folgende Materialien enthält:
· Holz, Kunststoffe, Papier, Glas, Dämmstoffe, Teerpappe
· Asbestbaustoffe (Eternit), Straßenaufbruch, Bitumen
· Reine Gipsbaustoffe, z.B. Rigips-Platten und Gipsstein
· Erdaushub, Sand, Mutterboden
· Sackware (Zement, Gips, Kleber)
Keine Sackware
Übrig gebliebene Sackware (z.B. Zement, Gips oder Kleber) ist aufgrund
seiner Wasserlöslichkeit und seiner hohen Sulfatgehalte für das
Recycling ungeeignet. Sowohl pulverförmige als auch hart gewordene
Sackware wird daher grundsätzlich nicht an den Wertstoffhöfen angenommen!
Größere Bauschuttmengen sowie nicht verwertbare Bauabfälle sind
kostenpflichtig über ein privates Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.
Ihr Ortsbürgermeister Ralf Marohn