Der Wahlausschuss hat in
seiner Sitzung am 23.10.2018 das Ergebnis des Bürgerentscheides am 21.10.2018 in Neuhofen als
Abstimmungsausschuss wie folgt festgestellt:
I.
Zum Bürgerentscheid waren
5.933 Personen stimmberechtigt; davon haben 3.682 Personen abgestimmt.
Die Abstimmungsbeteiligung
betrug 62,1 %
II.
Die Stimmabgabe von 3.674
Abstimmenden war gültig, 8 Abstimmenden
ungültig.
III.
Die
Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des
Ergebnisses der Briefabstimmung ergab folgendes Gesamtergebnis:
A
|
Stimmberechtigte
|
5.933
|
B
|
abgegebene
Stimmen insgesamt
|
3.682
|
C
|
Ungültige Stimmen
|
8
|
D
|
Gültige Stimmen
|
3.674
|
Von
den gültigen Stimmen entfallen auf
|
|
Stimmen
|
%
|
D 1
|
Ja-Stimmen
|
2.590
|
70,5
|
|
|
|
|
D 2
|
Nein-Stimmen
|
1.084
|
29,5
|
Der
Wahlausschuss als Abstimmungsausschuss stellte fest, dass die gestellte Frage
von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit JA beantwortet wurde und im Falle
einer Mehrheit der Ja-Stimmen diese Mehrheit mindestens 15% der Stimmberechtigten
(5.933 Stimmberechtigte; 15%=890) entspricht.
Der
Wahlausschuss als Abstimmungsausschuss stellt damit fest:
Die
Frage ist mit der erforderlichen Mehrheit und dem erforderlichen Quorum im
Sinne des Bürgerbegehrens entschieden.
⊗ Ja ο Nein
Neuhofen, den 23.10.2018
gez.
Marohn
Ortsbürgermeister
und Abstimmungsleiter
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