1. Satzung vom 26.06.2019 zur Änderung der Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Neuhofen vom 18.10.2017
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung
(GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der
Gemeindeordnung (GemODVO) in seiner Sitzung am 25.06.2019 die folgende
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuhofen beschlossen, die
hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel
1
Änderungen
1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt
neu gefasst:
(2) Die Ausschüsse gemäß Abs. 1 haben
sieben Mitglieder und für jedes Mitglied einen
Stellvertreter. Abweichend von Satz 1 haben folgende
Ausschüsse eine andere Anzahl von Mitgliedern:
a)
Rechnungsprüfungsausschuss 5 Mitglieder
b)
Ausschuss für Landwirtschaft
sowie für Umwelt, Natur- und
Landschaftsschutz 5 Mitglieder
c) Ausschuss für Jugend, Sport und
Kultur 5 Mitglieder
d) Schulträgerausschuss 5 Mitglieder, sowie zusätzlich
eine Lehrkraft und ein/eine
Elternvertreter/Elternvertreterin
e)
Umlegungsausschuss 4 Mitglieder sowie den Leiter
des Katasteramtes als Vorsitzenden
2. § 3 wird wie folgt geändert:
- In
Abs. 3 Ziffer 8. wird der Betrag „50.000,-- €“ durch den Betrag „200.000,--
€“ ersetzt.
- Nach Abs. 3 Ziffer 9. wird wie folgt
angefügt:
„10. Festsetzung der Pachten für gemeindeeigene
Grundstücke“.
- In Abs. 4 Ziffer 2 wird der Betrag „50.000,-- €“ durch
den Betrag
- „100.000,-- €“ ersetzt.
3. § 4 wird wie folgt
geändert:
- In Ziffer 1. wird der Betrag „10.000,-- €“ durch
den Betrag „20.000,-- €“ ersetzt.
- In Ziffer 3. wird der Betrag
„5.000,-- €“ durch den Betrag „10.000,-- €“ ersetzt.
Artikel
2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach
ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Neuhofen, den
26.06.2019
Ortsgemeinde
Neuhofen
Marohn
Ortsbürgermeister
Es wird darauf hingewiesen,
dass gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften beim Erlass der Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an
unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen
Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Neuhofen, den
26.06.2019
Ortsgemeinde Neuhofen
Marohn
Ortsbürgermeister