1. In der Begründung zum Bebauungsplan
wird aufgeführt, dass das sogenannte Ärztehaus die Auswirkungen des
demografischen Wandels in Altrip lindern soll. Inwiefern wird das sogenannte
Ärztehaus zusätzlichen Ärzten eine Niederlassung ermöglichen? Oder ist
der Hintergrund des geplanten Vorhabens lediglich der Umzug bereits ansässiger
Arztpraxen?
Der Neubau des
Ärztehauses bietet, neben den mit Umzug befassten ansässigen Ärzten, auch
weiteren Ärzten eine Niederlassungsmöglichkeit. Dies ist auch beabsichtigt.
Zwei kompl. Etagen des dreigeschossigen Gebäudes sind für Praxen vorgesehen.
Diesbezüglich
weise ich allerdings darauf hin, dass die Niederlassung eines Facharztes auch
durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz zu genehmigen ist.
2. Welche anderen Standorte wurden bisher
auf ihre Machbarkeit geprüft? Mit welchem Ergebnis? Bitte führen Sie pro
Standort (ehemaliges Postgelände, ehemaliger HL-Markt, ehemalige Praxis Dr.
Ubl, Fläche am Damm) die Kriterien auf, die dazu geführt haben, diese Standorte
nicht weiter verfolgen zu können. Können Sie die Standortprüfungen
dokumentieren?
Hauptkriterium: Zentrale Lage
a. Ehemaliges
Postgelände
Befindet sich im Privateigentum. Anfrage und Gespräche mit dem
Eigner wurden bereits in 2013 und 2014 geführt. Hat sich dahingehend
zerschlagen, da die Pläne des
Eigners eine Wohnbebauung favorisierten.
b.
Ehemaliger HL-Markt
Wäre
ein geeigneter Standort gewesen. Hier trat die Verwaltung bereits seit Ende
2010/Anfang 2011 als Vermittler mit den Altriper Ärzten Dres. Walter und Ubl
gegenüber den Eigentümern auf. Die Gespräche, und Verhandlungen mit
verschiedenen interessierten Investoren scheiterten an der Haltung der
Eigentümer. Anfang des Jahres 2015 hat die Verwaltung dann andere Standorte,
unter der Vorgabe „Zentrale Lage“, gesucht.
c.
Praxis Dr. Ubl
Herr Dr. Ubl verstarb im Februar 2012. Die Arztpraxis wurde von
Frau Dr. Berger zum 30.06.2015 geschlossen. Wie mit dem Anwesen weiter
verfahren werden würde, war aufgrund der jahrelang anhaltender
Nachlassklärungen nicht absehbar. Erst Ende des III. Quartals des Jahres 2017
konnten die rechtmäßigen Nachlassnehmer über das Anwesen verfügt werden.
Insofern schied diese Möglichkeit, bezügl. des Terminus in Beantwortung der
Frage 5, ebenso aus.
d.
Fläche am Damm
Welche Fläche meinen Sie? Vermutlich die Fläche vor der
Gaststätte „Zum Karpfen“, Ecke Am Damm / Römerstraße?
Ein
Teil dieser Fläche ist Bestandteil der Deichanlage und im Zugriff der
Deichbaumeisterei, der restliche Flächenanteil ist nicht bebaubar, da im
Bereich der Deichsohle.
Weiterhin
konträr zum Hauptkriterium „Zentrale Lage“
3. Könnten aufgrund
neuer Erkenntnisse, alternative Standorte wieder in Betracht gezogen werden.
Hierzu
ein ganz klares Nein!
Wie
bereits in Beantwortung der Frage 2 dargelegt, haben wir uns jahrelang um einen
entsprechenden Standort bemüht. Irgendwann musste dann eine Entscheidung
getroffen werden. Diese Entscheidung ist gefallen und konnte, aus bereits
bekannten Gründen, nicht länger aufgeschoben werden.
4. Vor Kurzem wurden das
Gebäude der ehemaligen Praxis Dr. Ubl an den Altriper Apotheker Peter Schreiner
und das ehemalige HL-Gelände von der Familie Pfalzgraf an die Altriper
Immobilien Firma Ostermayer verkauft. Hat die Gemeinde aktuell Gespräche mit
den Käufern geführt im Hinblick auf die Möglichkeit, in diesen Immobilien
geeignete Praxisräume für die Gemeinschaftspraxis Dres. Walter zu errichten?
Nein,
wie unter 2 c. und 3. bereits dargelegt, ist eine Entscheidung zum Standort
bereits getroffen worden. Siehe auch Antwort Frage 5.
5. Welche vertraglichen
Verpflichtungen ist die Gemeinde bereits mit dem „Investor“ für das sogenannte
Ärztehaus eingegangen? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?
Durch
den öffentlichen und einstimmigen Beschluss des Gemeinderates vom 08.02.2017.
Aufgrund dieses Beschlusses wurden bereits umfangreiche Planungsarbeiten vom
Investor und von der Ortsgemeinde, in Auftrag und auf Rechnung des Investors,
gegeben bzw. bereits ausgeführt.
6. Ist das Grundstück
auf dem Alten Friedhof bereits verkauft? Wenn ja, zu welchem Preis? Wenn nein –
zu welchem Preis wird es angeboten?
Notarieller
und beidseitig akzeptierter Vertragsentwurf besteht, Vollzug erst nach
Rechtskraft des BPlan. (dies ist übrigens gängige Praxis). Zur Ermittlung des
Verkaufspreises wurden die amtlichen Bodenrichtwerte der Umgebungsbebauung
(210,- €+320,-€) herangezogen und daraus ein Mittelwert ermittelt. VKP 270,-
€/m²
7. Welche Pläne gibt es
für die gesamte Parkfläche? Gibt es weitere Bebauungsabsichten und falls ja -
welche?
Nein,
keine weiteren Bebauungsabsichten! Ursprünglich angedachte neue Kita ist an
diesem Standort obsolet. Siehe Diskussion und Beschluss in den Ratssitzungen
vom 15.11. und 13.12.2017
8. Wurde für die
geplanten zwei Tiefgaragen an der Schillerstraße - Ecke Parkstraße und Ecke
Beethovenstraße geprüft, welche Auswirkungen diese auf die hydrologischen
Bedingungen der umliegenden Häuser und den Baumbestand haben werden? Mit
welchem Ergebnis?
1. Wie kommen Sie zur Annahme, dass 2 Tiefgaragen errichtet
werden sollen?
Nach
den uns vorliegenden und genehmigten Bauplänen für das Anwesen Schillerstr. 11
ist eine Tiefgarage weder genehmigt noch war eine vorgesehen. Die für 8
Wohneinheiten erforderlichen Stellplätze sind sämtlich oberirdisch angeordnet.
Die
vorgesehene Tiefgarage für das Ärztehaus umfasst 15 Stellplätze.
2.
In jedem BPlan-Verfahren wird hierzu die Untere bzw. Obere Wasserbehörde mit
einbezogen und gibt hierzu eine Stellungnahme ab. Im vorliegenden
BPlan-Verfahren wurden diesbezüglich keine Bedenken geäußert.
Selbstverständlich ist, vor Baubeginn, für den Fall einer Bauwasserhaltung eine
wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.
9. Ist beabsichtigt den
Schutz der Eichen mit Festsetzungen im Bebauungsplan langfristig zu verankern?
Nennen Sie uns bitte die Festsetzungen.
Mit
dem Bauherr ist vereinbart, dass Maßnahmen ergriffen werden um die Eichen zu
erhalten. Festsetzungen Im BPlan zum Erhalt der 2 Eichen sind nicht getroffen
worden.
10. Wann
liegen die Ergebnisse des geforderten Artenschutzgutachtens vor? Auf welche
Arten nimmt es Bezug?
a. Vermutlich in den ersten Januarwochen 2018 !
b.
Avifauna und Fledermausvorkommen
11. Welches langfristige
Dorfentwicklungskonzept für den Innenbereich gibt es in Altrip? Sind die
städteplanerischen Auswirkungen einer möglichen Verlagerung der Praxen und
Apotheke untersucht und befürwortet worden?
a.
Hier verweise ich auf das 1992 gestartete und in 2012 förmlich abgeschlossene
Sanierungskonzept „Ortskern Altrip“ und den derzeit gültigen, sowie den in
Aufstellung befindlichen zukünftigen Flächennutzungsplan.
b.
Städteplanerische Auswirkungen. Wurde behördlich nicht gefordert und halten
auch wir nicht für erforderlich.
12. Welchem
landschaftsplanerischen Konzept folgt die Gemeinde Altrip in Bezug auf die
unbebauten Flächen bzw. Außenflächen?
Im
Zuge der Fusion zur Verbandsgemeinde Rheinauen hat der Gesetzgeber die
Aufstellung eines einheitlichen Flächennutzungsplans aller Ortsgemeinden
innerhalb von 5 Jahren gefordert. Gleichzeitig wurde analog zum
Flächennutzungsplan ein Landschafts- und Grünplan durch den VG-Gemeinderat
beschlossen und in Auftrag gegeben. Beide Pläne sind derzeit in der
Aufstellung. Nach Entwurfsfertigstellung erfolgt dann die
Öffentlichkeitsbeteiligung.
13. Gibt es Überlegungen
zum Nutzungswechsel des VR-Bank-Gebäudes? Welche Möglichkeiten könnten sich
daraus bezüglich des Bedarfs für eine Arztpraxis ergeben?
Wie kommen Sie zu dieser
Annahme?
a. Nach aktueller
Rückfrage bei der VR-Bank Zentrale ist in deren Räumlichkeiten weder ein
Nutzungswechsel noch irgendeine Veränderung vorgesehen.
b: Die weiteren
Räumlichkeiten befinden sich in mehreren verschiedenen
Privateigentumsverhältnissen.
14. Im Protokoll der
letzten Bauausschusssitzung wird eine öffentliche Veranstaltung zum geplanten
Bebauungsplan aufgeführt. Wann und in welchem Rahmen soll diese Veranstaltung
durchgeführt werden?
Wie bereits in der letzten Ratssitzung von mir
bekräftigt, sobald das Artenschutzgutachten vorliegt mit entsprechender
vorheriger Ankündigung.