Vollzug des
Baugesetzbuches;
Ortsgemeinde
Altrip, vorhabenbezogener Bebauungsplan „Quartier Goethestraße“
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Altrip hat in
seiner Sitzung am 06.02.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Quartier Goethestraße“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Ortsgemeinde Altrip beabsichtigt
mit dem vorliegenden Bebauungsplan „Quartier Goethestraße“ die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Ärztehauses, sowie
einer Wohnbauentwicklung an der Goethestraße zu schaffen.
Das
Plangebiet befindet sich in der Mitte der Siedlungsfläche, zwischen den
Durchgangsstraßen K 12 und der Speyerer Straße, an der Goethestraße und umfasst
eine Fläche von ca. 2.696 m². Das Plangebiet wird begrenzt durch:
im
Norden: durch die südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 1051/2, 1048/4 und
1044/3
im
Süden: durch die nördliche Straßenbegrenzung der Speyerer Straße
im
Osten: durch die westliche Straßenbegrenzung der Goethestraße
im
Westen: durch Teile der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 1052/4, durch
die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 1054/6, durch die östliche und
eine südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 1057/3, durch Teile der südlichen
Flurstücksgrenze des Flurstücks 1055/5 sowie durch die östliche
Flurstücksgrenze des Flurstücks 1058/3.
Der
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 247/49, 1044/11, 1048/5, 1051/3,
1052/5, 1054/5, 1057/2, 1057/4, 1057/5, 1063/19, 1063/20, 1063/21, 1065/26,
1065/27 und 1065/28 der Gemarkung Altrip.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im
beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die
Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiter ist eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nicht erforderlich.
Die Bekanntmachung finden Sie auch
auf der Homepage.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Quartier
Goethestraße“ der Ortsgemeinde Altrip

Altrip,
06.03.2020
Ortsgemeinde
Altrip
gez.
Mansky
Ortsbürgermeister