Aufgrund
der dynamischen Entwicklung im Hinblick auf die Corona-Fallzahlen hat das Land
Rheinland-Pfalz am Abend des 08. Dezembers 2020 eine Landesverordnung zur
Absonderung von mit dem Coronavirus infizierten oder krankheitsverdächtigen
Personen erlassen, die ab Mittwoch, 09. Dezember 2020, gilt. Die Verordnung ist
bis zum 15. Januar 2021 gültig.
Mit
dieser Verordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen sowie deren
Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen wird die Absonderungspflicht künftig
nicht mehr individuell im Einzelfall behördlich angeordnet, sondern eine
abstakt-generelle geltende Regelung geschaffen.
Bislang
wurde die Absonderung individuell im Wege einer mündlichen Information und eines
Bescheids angeordnet. Dies ist angesichts der sehr hohen Fall- und Verdachtszahlen
nicht mehr leistbar. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden,
haben sich daher direkt in die Absonderung der häuslichen Quarantäne zu
begeben. Einer ausdrücklichen und individuellen Anordnung einer Absonderung
durch die zuständige Behörde bedarf es damit nicht mehr.
Durch
die frühestmögliche Isolierung von Personen, die infektiös sind, sollen weitere
Ansteckungen Dritter vermieden und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus
SARS-CoV-2 in der Bevölkerung verhindert werden.