Gemäß § 19 der seit 24.06.2020 geltenden 10. Corona-Bekämpfungsverordnung müssen sich Personen, welche aus einem Risikogebiet einreisen, für 14 Tage in häusliche Absonderung begeben und sich bei der zuständigen Behörde melden.
Die aktuellen Risikogebiete können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Sollten Sie aus einem der Risikogebietenach Rheinland-Pfalz einreisen, ergibt sichsomitfür Sie die Pflicht zurhäuslichen Absonderung.
Sofern Sie im Gebiet des Rhein-Pfalz-Kreises wohnhaft sind, verwenden Sie bitte den folgenden Link zur Registrierung Ihrer Einreise: https://bks-portal.rlp.de/organisation/landkreis-rhein-pfalz-kreis/formulare/formular-reiser%C3%BCckkehr
Wir weisen darauf hin, dass ein Unterlassen der Einreisemeldung mit einem Bußgeld in Höhe von 200 € bewährt ist und die Absonderungsmaßnahmen kontrolliert werden.
Ausnahmen von der 14-tägigen häuslichen Quarantäne
Eine Ausnahme von der Quarantäne ist nach § 20 Absatz 2 10. CoBeLVO möglich.
1. Für die Aussetzung der häuslichen Quarantäne gibt es zwei Optionen:1.Sie haben ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Dieses Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt wurde. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung vorgenommen worden sein. Dieses Dokument können Sie unter o. g. Link zur Registrierung Ihrer Rückreise hochladen. Im Anschlus wird Ihr Testergebnis / ärztliches Attest geprüft. Sofern keine Beanstandungen ersichtlich sind, erhalten Sie anschließend eine Freigabe (Bestätigung der Ausnahme von der Quarantäne) durchuns. Bis zur Freigabe müssen Sie die Absonderung einhalten.
2.
Sie haben kein ärztliches Zeugnis,
welches die unter 1. genannten Punkte
erfüllt.
- Setzen
Sie sich mit einem Arzt in Verbindung,
der einen Test nach den oben
genannten Vorgaben durchführen kann und
vereinbaren Sie einen Termin zur
Testung. Weisen Sie den Arzt
ausdrücklich darauf hin, dass
Sie aktuell als Reiserückkehrer unter häuslicher Absonderung
stehen.
- Sie
dürfen die häusliche Absonderung nur für den Weg zum Arzt anlässlich des Test verlassen. Sollten Sie die Quarantäne aus anderen Gründen verlassen müssen, melden Sie sich
unter
- Der
Weg zum Arzt darf nur alleine oder mit Personen,
die gemeinsam mit Ihnen
eingereist sind, erfolgen und muss auf direktem Weg geschehen. Die
Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist ausdrücklich
untersagt.
- Sie
müssen auf allen Wegen außerhalb des eigenen Fahrzeuges eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Das
Betreten der Arztpraxis ist zu vermeiden.
In der Praxis sind Sie von anderen
Patienten zu separieren.
- Nach
erfolgter Abnahme des Testmaterials müssen Sie sich umgehend auf direktem Weg wieder in die häusliche
Absonderung begeben.
- Bis
zum Vorliegen des negativen Tests und der Freigabe durch die zuständige
Behörde müssen Sie weiterhin die häusliche Absonderung
einhalten.
- Sobald Ihnen das
Testergebnis und das ärztliches
Zeugnis vorliegen, senden Sie uns dieses zusammen mit Ihren Persönlichen Daten an .
Bitte beachten sie, dass Sie
sich dafür bereits als Einreisender gemeldet haben müssen.
- Nach
der erfolgten Meldung Ihrer Einreise,
erhalten Sie alle Informationen
nochmals per E-Mail.
Weitere
Informationen erhalten Sie im
Internet unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Coronavirus/oder
untercorona.rlp.de