Für die Benutzung der Ruftaxi-Linien
weist die Gemeindeverwaltung auf eine Mitteilung des Landesbetriebs Mobilität
in Speyer (LBM) hin, wonach die Betreiber von Ruftaxi-Linien bei der Erhebung
des Eigenanteils von beförderten Fahrgästen den jeweils gültigen VRN-Wabentarif
berücksichtigen müssen.
Daher ist von den Fahrgästen, die
nicht über eine entsprechende Berechtigung verfügen (z.B. durch den Besitz
einer VRN-Jahreskarte o. Ä.), ein Eigenanteil in der Höhe des VRN-Wabentarifes
zu erheben. Dieser variiert je nach gebuchter Strecke.
Aktuell beträgt beispielsweise der
Fahrpreis der „Preisstufe 1“ 2,10 Euro (für 1 Wabe, entspricht einer
Fahrt der Strecke Neuhofen – Waldsee) und der Fahrpreis für die „Preisstufe 3“
4,20 Euro (für 3 Waben, entspricht einer Fahrt der Strecke Rheingönheim –
Otterstadt).
Für die übrigen Fahrtstrecken der
Ruftaxi-Linie 5971 ist der Fahrpreis der „Preisstufe 2“ (für 2 Waben) zu
entrichten. Dieser beträgt derzeit 2,60 Euro.
Diese Vorgabe des LBM wird von den
eingesetzten Fahrern ab April 2019 umgesetzt. Wir bitten um Beachtung.
Die Gemeindeverwaltung.