- Gefahren für Mensch, Tier und Landschaft des Rhein-Pfalz-Kreises -
Sobald
das Frühjahr beginnt, ist man mit dem Problem freilaufender Hunde in Natur und Landschaft konfrontiert. Die auf
unverantwortliche Hundeführer zurückgehenden Verstöße schädigen weite Bereiche
im Rhein-Pfalz-Kreis erheblich. Die Corona-Pandemie hat die Lage noch weiter
verschärft.
Rehe und andere Wildtiere verenden auf qualvolle Weise: Nicht nur Bisse
jagender Hunde, auch die Flucht des Wildes selbst birgt höchste Gefahr. Wenn
derart panisches Davonlaufen zusätzlich durch einen Zaun aufgehalten wird, ist
der tödliche Ausgang geradezu vorprogrammiert. Von Hunden gehetzt, verletzen sich Wildtiere oft schwer. Sie können
aber auch auf eine Straße und vor das nächste Auto geraten. Dann stehen zusätzlich Menschenleben auf
dem Spiel.
Spricht man
Zeitgenossen an, die in dieser kritischen Zeit mit freilaufenden Hunden in
Natur und Landschaft unterwegs sind, behaupten diese häufig, der Hund jage
nicht, sondern spiele lediglich.
Im Frühjahr sind aber Wildtiere am anfälligsten und am
leichtesten zu reißen:
In den Monaten März, April und Mai ist die Gefahr für Wild, von Hunden gehetzt
und dabei getötet zu werden, rund dreimal so hoch wie von August bis November.
Im April ist regelmäßig die höchste Zahl an gerissenen Rehen zu beklagen.
Das liegt unter anderem
daran, dass die weiblichen Tiere jetzt
hochträchtig sind und damit auch eine leichtere Beute für streunende Hunde
darstellen als zu anderen Jahreszeiten.
Hinzu kommt später eine
große Zahl im Frühling geborener Jungtiere,
die allzu häufig Opfer unbeaufsichtigter Hunde werden. Diese können ihren
angeborenen Beutetrieb natürlich nicht unterdrücken. Die
Verbandsgemeindeverwaltung, die Kreisverwaltung wie auch deren
Naturschutzbeauftragten appellieren daher an das Verantwortungsbewusstsein
und die Einsicht der Hundehalter, gerade während der Brut- und Setzzeit ihre
Tiere in Wald, Feld und Flur an die
Leine zu nehmen.
Zudem enthalten Natur- oder Landschaftsschutzverordnungen sowie kommunale
Ge-fahrenabwehrverordnungen diesbezüglich ohnehin ausdrückliche Anordnungen.
Hinweisschilder verdeutlichen dies. Nichtbeachtung derartiger Regelungen ist
ordnungswidrig und wird entsprechend geahndet. Im Rhein-Pfalz-Kreis
beispielsweise finden deshalb stichprobenartig Kontrollen statt, auch an den
Wochenenden. Die Bußgelder können bis zu 50.000,-- €
betragen.
Auch bei einem Spaziergang bei Hochwasser ist es wichtig die Hunde
an die Leine zu nehmen. Das Wild zieht sich dann auf nicht überfluteten Stellen
zusammen. Wird es gehetzt, flieht es ins Wasser, was häufig zum Ertrinken
führt. Ausgewiesene Durchgangs- und Betretungsverbote sind dann
dringend zu beachten.
Hunde, die
durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen
sind zudem als gefährliche Hunde im
Sinne des Landeshundegesetzes (LHundG)
einzustufen.
Ihre Ordnungsbehörde