Hackerangriff auf Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Erreichbarkeit wird sukzessive weiter ausgebaut
Kreisverwaltung wieder telefonisch erreichbar
Nach dem Hackerangriff auf die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis und dessen weitreichende Folgen, konnte die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung nunmehr weitestgehend wieder hergestellt werden.
Die Telefonanlage ist wieder in Betrieb, so dass die Bürgerinnen und Bürger Ihre/n entsprechende/n Ansprechpartner*innen telefonisch kontaktieren können. Die
Telefonnummern sind auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.rhein-pfalz-kreis.de einsehbar.
Aufgrund der voranschreitenden technischen Entwicklungen des Wiederaufbaus konnten Mitarbeiter*innen, welche zeitnah in den Gemeinden untergebracht waren, nunmehr wieder an ihre regulären Arbeitsplätze im Kreishaus zurückkehren.
An der Erreichbarkeit der Kreisverwaltung per E-Mail wird weiterhin gearbeitet. Bis diese wieder gegeben ist, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anliegen weiterhin per Post einzusenden
Wie bereits mehrfach über die Presse mitgeteilt, ist die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Ende Oktober 2022 Opfer eines Hackerangriffs geworden. Seitdem ist diese per E-Mail oder per Telefon unter den gewohnten Mail-Adressen bzw. Telefonnummern nicht mehr erreichbar, da das gesamte Computernetzwerk inklusive Telefonanlage davon betroffen ist.
Um für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger weiterhin erreichbar und funktionsfähig zu bleiben, arbeitet die Kreisverwaltung mit Hochdruck an neuen Wegen der Erreichbarkeit.
Zur Zeit ist die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis wie folgt erreichbar:
- Bürgerbüros der Gemeinden vor Ort:
Mitarbeitende der Kreisverwaltung sind zur Verstärkung in die Gemeindeverwaltungen gesandt worden, um für die dortigenAnfragen der Kreisbürgerinnen und -bürger zur Verfügung zu stehen. Die Anliegen werden aufgenommen und schnellstens in die Kreisverwaltung gesandt. Diezuständigen Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung werden sich mit der betroffenen Person umgehend in Verbindung setzen.
- Persönlich in der Kreisverwaltung:
Mitarbeitende der Kreisverwaltung sind auch weiterhin für Bürgeranliegen im Kreishaus erreichbar und bearbeiten nach dengegebenen Möglichkeiten die Bürgeranliegen. Die Öffnungszeiten für Anliegen ohne Termin sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr. Nach erfolgterTerminvereinbarung auch am Nachmittag.
- Die Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes in der Dörrhorststraße sind unverändert zu den gewohnten Zeiten (Montag und Mittwoch 8 bis 13 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr).
- Es besteht die Möglichkeit, ein Kontaktformular in der Kreisverwaltung / Zentrale auszufüllen oder über die Homepage einzusehen und selbst auszudrucken und imKreishaus abzugeben. Das Formular wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet und die zuständigen Mitarbeitenden werden sich umgehend mit der betroffenenPerson in Verbindung setzen.
- Die Telefonzentrale wie auch die Auskunft wurden personell verstärkt, um alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger annehmen zu können.
- Weiterhin schriftlich per Post oder Einwurf in Briefkasten der Kreisverwaltung.
- Bürgertelefon unter der Nummer 115.
Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis und Beachtung.
Weitere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht die Kreisverwaltung über die Presse, Amtsblätter sowie über die Homepage.
Wie sind die Mitarbeiter der Kreisverwaltung derzeit zu erreichen?
Informationen des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft
des Rhein-Pfalz-Kreises
- Achtung bei Fälligkeiten zum 28.10.2022
Aufgrund der aktuellen Umstände können seitens des Eigenbetriebs keine Gebühren per Lastschrift abgebucht werden. Alle Gebührenpflichtigen, die per Abfallgebührenbescheid eine Fälligkeit zum 28.10.2022 mitgeteilt bekommen haben, werden gebeten den fälligen Betrag an den EBA zu überweisen. Die Kontodaten finden Sie auf dem Bescheid.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass offene Gutschriften und Rücküberweisungen derzeit nicht bearbeitet werden können. Der EBA versichert, dass die Rückzahlungen sobald wie möglich nachgeholt werden.
- Online-Services
Bis auf weiteres können Anliegen nur schriftlich an den EBA übermittelt werden. Dabei besteht neben einer postalischen Zustellung auch die Möglichkeit der Abgabe von Schreiben, Formularen oder Kuverts bei den Gemeindeverwaltungen des Kreises zur internen Weiterleitung.
Unsere Online-Terminbestellungen für Sperrabfall und Kühlgeräte stehen bis auf Weiteres leider nicht zur Verfügung. Alle weiteren Online-Formulare, wie z.B. unsere Melde- und Behälter-Formulare können ab sofort wieder zur Übermittlung Ihrer Anliegen an den EBA verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeitung auch weiterhin erheblich eingeschränkt ist und der EBA seinen gewohnten Leistungsumfang stark einschränken muss. Alle eingegangenen Formulare werden zum gegebenen Zeitpunkt schrittweise abgearbeitet. Wir bitten daher darum, von zusätzlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
- Entsorgung von Kühlgeräten
Die Kühlgeräteabholungen vom 27.10.2022 konnten leider nicht stattfinden. Ersatztermin ist der 28.11.2022. Alle für den Nachholtermin eingeplanten Abholungen werden in den kommenden Tagen noch einmal schriftlich per Post bestätigt.
Die kostenlose Abholung von Kühlgeräten kann wie gewohnt stattfinden. Alle gebuchten und bestätigten Termine werden abgefahren. Neue Termine können entweder per schriftlicher Anmeldung über die Gemeindeverwaltungen oder über das untenstehende Kontaktformular angefordert werden. Die Mitteilung des nächstmöglichen Abholtermins erfolgt in der Regel per Post.
- Sperrmüllabholungen
Alle gebuchten und bestätigten Sperrmülltermine bis einschließlich zum 24.11.2022 werden normal abgefahren. Termine ab dem 25.11. verlieren trotz Buchungsbestätigung Ihre Gültigkeit.
Bis auf Weiteres werden keine weiteren Sperrabfallabholungen auf Abruf vergeben. Bis zum Ende des Jahres 2022 werden Abholtermine für die Gemeinden festgelegt, an denen jeder Haushalt der Gemeinde bis zu 3 m³ Sperrabfall zur Abfuhr bereitstellen kann. Die Termine werden zeitnah an dieser Stelle, in den Amtsblättern und in den Gemeindeverwaltungen veröffentlicht.
Dabei gilt weiterhin:
Abfälle müssen am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum, optimalerweise am Gehwegrand, bereitstehen. Bitte beachten Sie, dass eine Abholung noch bis 18:00 Uhr erfolgen kann.
Die Sperrabfälle sind in die zwei Fraktionen "Möbelholz" und "Restsperrmüll" vorzusortieren und nebeneinander bereitzustellen. Sie werden am Abfuhrtag nacheinander von zwei Fahrzeugen abgeholt.